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Erstellt von ValueFreak 

Tesla Inc diskutieren

Tesla Inc

WKN: A1CX3T / Symbol: TSLA / Name: Tesla / Aktie / Fahrzeuge & Fahrzeugteile / Large Cap /

219,65 €
-3,65 %

Einschätzung Sell
Rendite (%) 32,71 %
Kursziel 290,00
Veränderung
Endet am 14.01.20

Sell mit Kursziel 290,0

Höhere Leistungswerte per Softwareupdate - ich frage mich, wie Versicherer und Steuerbehörden sowie das Ordnungsamt dazu stehen. Da kommen ganz neue Herausforderungen auf die Behörden zu.
https://teslamag.de/news/05-sekunden-1800-euro-tesla-update-fuer-mehr-beschleunigung-26186

.
Bildquelle: https://www.mann.tv/film-tv/video-klassiker-werner-beim-tuev

@ValueFreak Guter Punkt der wohl noch nicht ausreichend diskutiert wurde. Das gilt auch für das teilautonome Fahren. Wie sollen sich die Behörden verhalten wenn das Auto plötztlich anders agiert? Wird die Zulassung entzogen falls es einen Bug in der Software gibt? Je mehr Entscheidungen wir dem Auto überlassen, desto deutlicher stellt sich die Haftungsfrage. Darauf gibt es bisher keine Antwort. Es wird sehr schwierig werden ein alternatives Modell zum individuellen Verursacherprinzip zu finden wenn immer mehr Faktoren berücksichtigt werden müssen auf die der Fahrer immer weniger Einfluss hat. Beim vollautonomen Fahren müsste der Hersteller in Haftung genommen werden. 

 
Die fünf Stufen des automatisierten Fahrens: 
Erstes Level: Assistiertes Fahren: 
Der Fahrer haftet für Verkehrsverstöße und Schäden 
Zweites Level: Teilautomatisiertes Fahren: 
Der Fahrer haftet für Verkehrsverstöße und Schäden 
Im Unterschied zum assistierten Fahren bei Level 1 kann der Fahrer von Level-2-Autos die Hände kurz vom Steuer nehmen, wenn der Wagen im teilautomatisierten Modus unterwegs ist. Allerdings muss er die Assistenzsysteme stets überwachen und Fehlfunktionen korrigieren. Für einen Unfall wäre er verantwortlich – auch wenn sein Wagen keine Fehlfunktion gemeldet hat. 
Drittes Level: Hochautomatisiertes Fahren: 
Der Fahrer darf sich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden, 
In vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfällen fährt der Pkw selbstständig, 
Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen. 
Der Fahrer haftet nur dann, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt. 
Viertes Level: Vollautomatisiertes Fahren: 
Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird zum Passagier, 
Die Passagiere haften während der vollautomatisierten Fahrt nicht für Verkehrsverstöße oder Schäden. 
Fünftes Level: Autonomes Fahren: 
Es gibt keinen Autofahrer mehr, sondern nur noch Passagiere. Passiert ein Unfall, wären diese Passagiere nicht haftbar, den Schaden müssten Hersteller, Halter (z.B. der Betreiber einer autonomen Taxiflotte) oder eine Versicherung bezahlen. 
 
Bislang gibt es allerdings keinen rechtlichen Rahmen für autonome Fahrzeuge – Rechte und Pflichten der Hersteller von Auto und regelnder Software sowie der Versicherung in diesem Betriebsmodus sind deshalb noch völlig unklar. 
 
 Und dann gibt es auch noch die Gefahr durch Hacker: 
 
 

klostergang schrieb am 19.12.19: 
 
Die fünf Stufen des automatisierten Fahrens: 
Erstes Level: Assistiertes Fahren: 
Der Fahrer haftet für Verkehrsverstöße und Schäden 
Zweites Level: Teilautomatisiertes Fahren: 
Der Fahrer haftet für Verkehrsverstöße und Schäden 
Im Unterschied zum assistierten Fahren bei Level 1 kann der Fahrer von Level-2-Autos die Hände kurz vom Steuer nehmen, wenn der Wagen im teilautomatisierten Modus unterwegs ist. Allerdings muss er die Assistenzsysteme stets überwachen und Fehlfunktionen korrigieren. Für einen Unfall wäre er verantwortlich – auch wenn sein Wagen keine Fehlfunktion gemeldet hat. 
Drittes Level: Hochautomatisiertes Fahren: 
Der Fahrer darf sich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden, 
In vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfällen fährt der Pkw selbstständig, 
Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen. 
Der Fahrer haftet nur dann, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt. 
Viertes Level: Vollautomatisiertes Fahren: 
Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird zum Passagier, 
Die Passagiere haften während der vollautomatisierten Fahrt nicht für Verkehrsverstöße oder Schäden. 
Fünftes Level: Autonomes Fahren: 
Es gibt keinen Autofahrer mehr, sondern nur noch Passagiere. Passiert ein Unfall, wären diese Passagiere nicht haftbar, den Schaden müssten Hersteller, Halter (z.B. der Betreiber einer autonomen Taxiflotte) oder eine Versicherung bezahlen. 
 
Bislang gibt es allerdings keinen rechtlichen Rahmen für autonome Fahrzeuge – Rechte und Pflichten der Hersteller von Auto und regelnder Software sowie der Versicherung in diesem Betriebsmodus sind deshalb noch völlig unklar. 
 
 Und dann gibt es auch noch die Gefahr durch Hacker: 
 
 
Wir sind also erst auf Level 2. Teilweise mag Level 3 erreicht sein aber die Haftung des Fahrers bleibt bestehen (z.B. Stauassistent). Das ist ist noch ein langer Weg.

Wie schon häufig gesagt, gibt es keinen rechtlichen Rahmen für autonomes Fahren.

Jeder der sich mit Software beschäftigt, weiss dass Sicherheit kein Zustand sondern ein Prozess ist. Jede Schnittstelle ist ein potenzielles Risiko. Jeder Zuwachs an Komplexität schafft neue Risiken. Häufig wird unzureichende Software mit großen Sicherheitslücken ausgeliefert. Man kann nicht darauf hoffen, dass alle Tesla-Programmierer immer ihren Job richtig machen und es keine Angriffsfläche gibt. Einzelne Systeme mögen zwar theoretisch abseits der zentralen Software handeln aber können von ihr durchaus andere Befehle erhalten. Bei Teslas gibt es eine enorme Komplexität, viele Schnitstellen und veränderbare Software übers Internet. Ein sehr interessantes Ziel für Hacker. Man stelle sich nur vor was passiert wenn jemand den Update-Server von Tesla hackt und die Dateien manipuliert. Es ist keine gute Idee einen Computer zu fahren.



Der Gesetzgeber ist mit Level 1 beschäftigt - zumindest in Europa
https://www.mann.tv/autos/neuwagen-richtlinien-der-eu-bis-2022-warnsysteme-werden-pflicht
Man muss damit rechnen, dass zuerst der Fahrtenschreiber für alle Neufahrzeuge kommt.

Einschätzung Sell
Rendite (%) -0,22 %
Kursziel 325,00
Veränderung
Endet am 19.12.19

Sell mit Kursziel 325,0

Einschätzung Sell
Rendite (%) 0,66 %
Kursziel 325,00
Veränderung
Endet am 21.12.19

Sell mit Kursziel 325,0

Einschätzung Sell
Rendite (%) -0,22 %
Kursziel 325,00
Veränderung
Endet am 19.12.19

Sell beendet

Die Regulierung schlägt zu - Autopilot Funktionen für Europa und ältere Modelle eingeschränkt
https://teslamag.de/news/tesla-schraenkt-wegen-regulierer-autopilot-in-europa-ein-26171

Einschätzung Sell
Rendite (%) 0,66 %
Kursziel 325,00
Veränderung
Endet am 21.12.19

Sell beendet

Einschätzung Sell
Rendite (%) 754,52 %
Kursziel 112,00
Veränderung
Endet am 04.11.21

Sell mit Kursziel 112,0

Einschätzung Buy
Rendite (%) 1929,29 %
Kursziel 400,00
Veränderung
Endet am 04.11.21

Kursziel geändert auf 400,0

Einschätzung Sell
Rendite (%) 23,67 %
Kursziel 202,02
Veränderung
Endet am 25.12.19

Sell beendet

Statt großem Verkaufsstart in China gibt es nur 15 Fahrzeug Auslieferungen an Firmenangehörige in diesem Jahr
https://seekingalpha.com/news/3528538-tesla-to-start-delivering-china-built-cars-on-monday-bloomberg

Einschätzung Sell
Rendite (%) 26,85 %
Kursziel 280,00
Veränderung
Endet am 29.12.19

Sell beendet

Was tun? Die Tür geht nicht auf wegen Frost - Tesla mit Sonderangebot zur Scheiben-Beschichtung
https://teslamag.de/news/tesla-bietet-anti-eis-beschichtung-gegen-zufrierende-fenster-an-26138
Dauerhaft gibt es dafür wohl keinen Software Update, aber vielleicht wird in künftigen Modellen das Eis weg gelasert
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/tesla-meldet-laserscheibenwischer-zum-patent-an-was-steckt-dahinter-a-1300928.html

auf Spitzbergen müssen Pkw vor der Haustür an der Steckdose hängen, um die Heizung der Ölwanne zu betreiben...Tesla kann doch da sicher noch etwas heizen, wenn er eh schon am Netz hängt ;-)

Da ist wohl der Hundeschlitten die bessere Wahl.