AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt
EQS-Media / 23.01.2023 / 10:15 CET/CEST
AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt
Die AGROB Immobilien AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass das Oberlandesgericht München am 19. Januar 2023 durch Beschluss entschieden hat, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. August 2022 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RFR InvestCo 1 GmbH und der Gesellschaft erhobene Klage eines Aktionärs der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Amtsgerichts München war bereits am 16. November 2022 erfolgt. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Eintragung nunmehr bestandskräftig. Damit besteht eine sichere Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertrags.
Ismaning, im Januar 2023
AGROB Immobilien AG
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Emittent/Herausgeber: AGROB Immobilien AG
Schlagwort(e): Sonderthemen
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