Aixtron: Bekommen die Aktionäre Geld zurück?

Lieber Leser,

die Papiere des Chipanlagenbauers Aixtron befinden sich in den letzten Wochen klar im Aufwind. Seit dem Absturz auf knapp 3 Euro Ende Dezember, stehen Kursgewinne von mehr als 20 Prozent zu Buche. Dennoch notiert die Aktie mit derzeit 3,70 Euro deutlich unter den 6 Euro, die die chinesische Investorengruppte Fujian Grand Chip Investment (FGC) im vergangenen Herbst pro Anteilsschein zu zahlen bereit war.

Ein Blick zurück

Zur Erinnerung: Das Bundeswirtschaftsministerium hatte zunächst keine Einwände gegen die die Übernahme vorgebracht, schließlich aber doch die zuvor erteilte Unbedenklichkeitserklärung zurückgenommen, angeblich auf Anraten amerikanischer Geheimdienste. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Übernahmefrist, so dass viele Aktionäre ihre Anteilsscheine dem Bieter schon angedient hatten. Nach dem überraschenden Verkaufsstopp ging es für die Aixtron-Aktie binnen weniger Tage um gut 20 Prozent in den Keller. Die als sicher geglaubte Übernahme mündete für die meisten Anleger in schmerzhaften Kursverlusten.

Muss das Bundeswirtschaftsministerium zahlen?

Nun beschäftigt sich das Berliner Landgericht mit der Frage, ob den Aktionären durch die überraschende Rücknahme der Unbedenklichkeitserklärung eine Entschädigung zusteht. Das Anwaltsbüro Nieding+Barth hat die ersten Klagen gegen die Bundesbehörde eingereicht. Nach Ansicht der Kanzlei hätten die Aktionäre auf den Bestand der Unbedenklichkeitsbescheinigung vertraut und mit dieser Überzeugung ihre Anteilsscheine angedient. „Durch die Andienung der Aktien waren die Aktionäre dann gehindert, die Aktien anderweitig zu veräußern“, argumentiert Nieding+Barth-Vorstand Andreas M. Lang und hält damit die Schadensersatzforderung für begründet.

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Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse