Lieber Leser,

die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz abgemahnt und zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zwingen wollen. Der Versicherungskonzern hat die Forderung nun empört zurückgewiesen.

Lebensversicherung mit Koppelung an Börsenindex

Die Abmahnung betrifft das Produkt IndexSelect. Bei diesem Typus von Lebensversicherung können die Kunden wählen, ob sie den Jahreszins an den Börsenindex EURO STOXX 50® knüpfen oder sich lieber für eine sichere festverzinsliche Variante entscheiden. Nach Meinung der Verbraucherzentrale waren aber die Angaben, welche die Allianz zu den Risiken dieser Versicherung machte, irreführend. Das betreffende Schreiben traf Ende Mai beim Versicherer ein.

Deutliche Worte

Allianz-Produktvorstand Alf Neumann reagierte nun mit deutlichen Worten: „Ich hätte es begrüßt, wenn uns die Verbraucherzentrale Hamburg mit ihren Fragen vor der Abmahnung kontaktiert hätte. Sicher hätten wir Missverständnisse dann rasch aufklären können. Gerne führen wir den konstruktiven Dialog mit der Verbraucherzentrale. Allen Beteiligten muss daran gelegen sein, dass die Menschen in Deutschland auf die zusätzliche Vorsorge fürs Alter bauen.“

Warum der Weg über die Öffentlichkeit?

Die Allianz hat die Unterlassungserklärung selbstverständlich nicht unterzeichnet. Auffällig ist aber, dass der Konzern die Angelegenheit nicht seinen Juristen überlässt, sondern den Weg über die Öffentlichkeit wählt. Dies hat meiner Meinung nach mit einem anderen Fall zu tun, in dem die Allianz letzten Endes Prügel bezog.

2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Widerspruchsklausel in vielen Altverträgen der deutschen Versicherer für private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen wegen Fehlerhaftigkeit ungültig sei. Betroffen waren Verträge, die zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.

Zum besseren Verständnis: Bei einer klassischen Kündigung kann die Versicherung bereits aufgelaufene Gebühren, Provisionszahlungen etc. zurückbehalten. Bei einem Widerruf muss sie dem Kunden hingegen alle Prämien zurückzahlen. Konsequenz aus dem Urteil: Die Kunden besaßen bei den betroffenen Verträgen auch Jahre später noch ein Widerrufsrecht, was die Allianz viel Geld kostete. Solch ein Szenario möchte man nun wohl bereits im Keim ersticken.

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Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse