Apple: Wie verändert sich der Kurswert durch die Steuernachzahlung?

Lieber Leser,

Apple ist wohl das einzige Unternehmen, dem eine Steuernachforderung in Höhe von 13 Mrd. Euro – mit Verlaub – sonst wo vorbeigeht. Auch die Aktionäre wird die Entscheidung der EU-Kommission nicht sonderlich tangieren. Der Konzern hat geschätzte 230 Mrd. Dollar auf der hohen Kante liegen. Da spielen 13 Mrd. Euro keine große Rolle für die Wertbestimmung. Die Anleger interessieren einzig und allein die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Dennoch wird Apple natürlich juristisch gegen den Beschluss vorgehen. Meiner Meinung nach zurecht: Denn ich finde diese Entscheidung der EU-Kommission ist ein Skandal.

Zu den Fakten

Apple hatte wie andere Großkonzerne aus dem Nicht-EU-Raum einen speziellen Steuerdeal mit Irland abgeschlossen und deshalb seinen Europasitz dorthin verlegt. Effektiv zahlte das Unternehmen einen Steuersatz zwischen 0,005 und 1,0 %. Dieses Arrangement bestand bereits seit 1991 und wurde 2007 verlängert.

Nun moniert die EU-Kommission, dass dadurch Irland bzw. allen anderen EU-Staaten zwischen 2003 und 2014 Steuern in Höhe von 13 Mrd. Euro inklusive Zinsen entgangen seien. Die Kommission legt dieser Berechnung einen durchschnittlichen Steuersatz von 35-40 % zugrunde. Irland soll dieses Geld nun von Apple einfordern, wogegen sowohl das Land als auch das Unternehmen juristisch vorgehen wollen. Ich glaube, ihre Chancen vor Gericht stehen recht gut.

Warum ist das ein Skandal?

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bin durchaus ein Freund von Steuergerechtigkeit. Das Steuerrecht räumt den Unternehmen schon genügend Schlupflöcher rein, um sich arm zu rechnen. Aber es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass ein Staat einem Unternehmen einen Steuersatz X einräumt und irgendeine Kommission plötzlich nachträglich höhere Steuern einfordert. Damit tritt man alle rechtsstaatlichen Prinzipien mit den Füßen. Als Unternehmen muss man sich auf Vereinbarungen verlassen können, insbesondere wenn sie mit einem souveränen Staat getroffen werden. Das nachträgliche Einfordern von Geld ist reine Willkür. Deswegen räume ich einer Klage große Chancen ein.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Source: Robert Sasse