Bitcoin-Verwahrung: BaFin lässt bitten – Doch sind die Banken gewillt?

Nun ist es soweit: Unternehmen dürfen ihr Interesse für die Verwahrung von Bitcoin & anderen Kryptowährungen bekunden. Dafür können (und müssen) sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. So teilt die Behörde offiziell mit:Das Kryptoverwahrgeschäft hat als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Das Gesetz tritt zum 1.

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Quelle btc-echo