DGAP-Adhoc: Eyemaxx 2018/2019 durch Einmaleffekt aus bevorstehender Veräußerung von Assets in Serbien mit Nettogewinn leicht unter Vorjahr

DGAP-Ad-hoc: Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Gewinnwarnung
Eyemaxx 2018/2019 durch Einmaleffekt aus bevorstehender Veräußerung von Assets in Serbien mit Nettogewinn leicht unter Vorjahr

07.02.2020 / 19:37 CET/CEST
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Eyemaxx 2018/2019 durch Einmaleffekt aus bevorstehender Veräußerung von Assets in Serbien mit Nettogewinn leicht unter Vorjahr

- Periodenergebnis nach Steuern voraussichtlich bei rd. 5,5 bis 6,7 Mio. Euro

- Negativer Einmaleffekt über rd. 11,0 Mio. Euro berücksichtigt

- Vorstand beabsichtigt, an der angekündigten Erhöhung des Dividendenvorschlags festzuhalten


Aschaffenburg, den 07. Februar 2020 - Die Eyemaxx Real Estate AG (General Standard; ISIN: DE000A0V9L94; "Eyemaxx") hat im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018/2019 (bis 31.10.2019) einen höher als erwartet ausgefallenen negativen Einmaleffekt aus der bevorstehenden Veräußerung der beiden großen Logistikhallen inklusive Erweiterungsgrundstücke in Serbien (vgl. Ad hoc vom 26.09.2019) ergebniswirksam mit rd. 11,0 Mio. Euro verbucht. Entsprechend wird Eyemaxx für das abgelaufene Geschäftsjahr nunmehr ein Periodenergebnis nach Steuern in einer Spanne von rd. 5,5 bis 6,7 Mio. Euro ausweisen, was unter dem Vorjahresergebnis von 7,3 Mio. Euro liegt.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

 

Dr. Michael Müller, CEO von Eyemaxx: 'Durch diese Veräußerung, bei der wir uns jetzt in der finalen Phase befinden, ergibt sich in Summe ein negativer Bewertungseffekt von insgesamt rd. 11,0 Mio. Euro, der die Bilanz einmalig belastet. Die sehr positiven Liquiditätseffekte aus der bevorstehenden Veräußerung bleiben davon unberührt. Bereinigt um die Veräußerung der serbischen Assets würde sich das Periodengewinn nach Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr auf rd. 16,5 bis 17,7 Mio. Euro belaufen. Ich beabsichtige, an der angekündigten Erhöhung des Dividendenvorschlags festzuhalten.'

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