DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Renk Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.04.2020 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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WKN: 785000, A25427 Verschiebung der für den 30. April 2020 einberufenen 117. ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20. März 2020 für Donnerstag, den 30. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung
der RENK Aktiengesellschaft wird hiermit abgesagt. Die Hauptversammlung findet also nicht am 30. April 2020 statt.
Diese Entscheidung steht vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) und wurde unter Abwägung aller Gesichtspunkte im Interesse der Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RENK Aktiengesellschaft und der beteiligten Dienstleister getroffen.
Durch die Absage der Hauptversammlung für den ursprünglich geplanten Termin verschiebt sich unter anderem auch der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und die Auszahlung der Dividende.
Die Bekanntmachung der erneuten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zu einem neuen Termin - ggf. als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten - wird so zeitnah wie möglich erfolgen.
Augsburg, im April 2020
RENK Aktiengesellschaft
Der Vorstand
15.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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1022023 15.04.2020