Deutsche Bank & Commerzbank: Der Ärger nimmt kein Ende!

Liebe Leser,

es lief an der Börse wieder richtig rund für Deutsche Bank und Commerzbank. Doch nun ließ eine Nachricht die Anleger aufhorchen und zumindest etwas vorsichtiger werden. Ein bekannter US-Anwalt will die beiden deutschen Bankenkonzerne auf Schadensersatz verklagen. Müssen Aktionäre diese Drohung ernstnehmen?

Hinter der Klage steckt großes Kapital

Besagter Anwalt Michael Hausfeld hat sich hierzulande einen Namen gemacht, als er im vergangenen Jahr viele VW-Kunden im Zuge einer Sammelklage gegen den Wolfsburger Konzern vertreten hat. In diesem Fall ging es um Regressansprüche aus der Diesel-Affäre.

Auch bei der neuen Klage geht es um hohe Beträge. Der Vorwurf: Deutsche Bank, Commerzbank und Sparkassen hätten jahrelang Kartellabsprachen getroffen, um die Gebühren beim Bezahlen mit EC-Karte künstlich hochzuhalten. Die Anschuldigung erscheint mir zumindest nicht völlig aus der Luft gegriffen. Denn als das Bundeskartellamt im Jahr 2014 durchsetzte, dass alle Einzelhändler ihre jeweiligen Gebühren selbstständig mit den Kreditinstituten aushandeln durften, schrumpfte der Gebührensatz im Folgejahr um durchschnittlich 40 %.

Die Klage ist meiner Meinung nach nicht gefährlich, weil sich ein vermeintlicher „Staranwalt“ eingeschaltet hat. Ja, seine Kanzlei ist groß und hat die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen, um eine große Sammelklage durchzuführen. Doch viel entscheidender ist, wer hinter der Klage steckt. Da beteiligen sich etliche renommierte Handelshäuser und Mineralölkonzerne. Mit anderen Worten: Big Money. Diese Kläger haben einen langen Atem und können der Deutschen Bank und Commerzbank richtig schön einheizen.

Um welche Summen geht es?

2015 betrug der Warenumsatz, der mit EC-Karte bezahlt wurde, rund 100 Mrd. Euro. In früheren Jahren mussten die Händler einen festen Gebührensatz von 0,3 % an die Banken abführen. Ich mache es mir einfach und nutze für meine Beispielrechnung die Zahl von 2015. Dann würden wir über einen Gebührenbetrag von 300 Mio. Euro sprechen. 40 % von dieser Summe ergeben 120 Mio. Euro.

Die Klage soll sich aber auf einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken. Sprich: Wir reden hier von einem Basisbetrag um die 1,2 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch Zinsen und ein saftiger Aufschlag wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Wohlgemerkt: Falls die Klage zugelassen wird und im Sinne der Anklage geurteilt wird. Aber die Zahlen machen deutlich, dass hier weitere Milliardenforderungen auf die deutsche Bankenbranche zukommen könnten.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse