Ermittlung des Brutto-Cash-Flow




Aus der Artikelreihe “Finanzkennzahlen” wird nachfolgend die Ermittlung des Brutto-Cash-Flow dargestellt.

Bildquelle: © Thorben Wengert / PIXELIO

Wörtlich betrachtet bedeutet “Cash-Flow” soviel wie Finanzfluss bzw. Barfluss. Der Cash-Flow bzw. im Betrachtungsbeispiel speziell der Brutto-Cash-Flow spielt eine wichtige Rolle in der Betriebswirtschaft, so u.a. bei der Bilanzanalyse, der Investitions- und Finanzierungsrechnung, der Unternehmensbewertung, der Steuerung von Unternehmen oder der allgemeinen Finanzplanung und Kalkulation.

Anders als der Netto-Cash-Flow, der im engeren Sinne nur Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst, berücksichtigt der Brutto-Cash-Flow auch nicht zahlungswirksame Änderungen des Netto-Umlaufvermögens.

Die Ermittlung des Brutto-Cash-Flow kann über die direkte und die indirekte Ermittlung erfolgen.

Der Brutto-Cash-Flow eines Unternehmens errechnet sich über die indirekte Ermittlung wie folgt:

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
+ nicht zahlungswirksame Aufwendungen (z.B. Abschreibungen)
- nicht zahlungswirksame Erträge (z.B. Zuschreibungen)
= Brutto-Cash-Flow

Von einer indirekten Ermittlung spricht man, weil Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, aus dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag herausgerechnet werden.

Bei der direkten Ermittlung des Brutto-Cash-Flow dagegen wird die Differenz der zahlungswirksamen Erträge und der zahlungswirksamen Aufwendungen ermittelt.

+ zahlungswirksame Erträge
- zahlungswirksame Aufwendungen
= Brutto-Cash-Flow

Bildquelle: © Thorben Wengert / PIXELIO
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Quelle: kapitalmarktexperten.de