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Euro-Rettungspolitik: Vor der Entscheidung in Karlsruhe


Ab Dienstag beschäftigt sich das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit Fragestellungen zur Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Verhandelt wird, ob der Rettungsschirm ESM, der die Euro-Länder vor dem Bankrott und die Währungsunion vor dem Zerfall bewahren soll, mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist.

Wesentlicher Punkt im aktuellen Verfahren ist das im Herbst letzten Jahres vom EZB-Rat beschlossene Programm für Outright Monetary Transactions (OMT), nach dem die EZB unbegrenzt Aufkäufe von Staatsanleihen vornehmen kann, um Euro-Mitglieder vor der Pleite zu bewahren. Durch das Programm sind die Mitgliedsländer der EZB Milliardenrisiken ausgesetzt, ohne dass die Landesparlamente im Falle von Hilfsmaßnahmen der EZB ein Mitspracherecht hätten. Damit könnte auch die Budgethoheit des Bundestages ausgehebelt werden. Da in Deutschland jedoch Bundesregierung und Bundestag nur staatliche Rechte und Befugnisse abtreten dürfen, wenn dies durch das Grundgesetz erlaubt wird, vertreten die Kläger die Ansicht, dass sich die EZB mit ihrer Legitimierung des unbegrenzten Gelddruckens eine Kompetenzübertretung und verfassungswidrige Mandatsverletzung leiste. Sollte die EZB ihre Kompetenzen tatsächlich erheblich überschreiten, würde ihr Handeln auch nicht durch die deutsche Zustimmung zu den EU-Verträgen gedeckt und würde damit ebenfalls gegen das deutsche Verfassungsrecht verstoßen.

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidemann, hatte das OMT-Programm bereits im EZB-Rat wegen seiner  Nähe zur verbotenen monetären Staatsfinanzierung sowie seinen möglichen Folgen und Fehlanreizen abgelehnt. In einer 29-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht warnt nun die Bundesbank unter anderem vor dem gezielten Kauf von Anleihen mit schlechter Bonität, da dadurch die Risiken steigen würden. Die Käufe könnten zudem die Unabhängigkeit der Zentralbanken belasten, die aber eine zentrale Voraussetzung für die Wahrnehmen ihrer Hauptaufgabe sei: Die Wahrung der Preisniveaustabilität. In diesem Zuge betont die Bundesbank auch, dass es eben nicht Aufgabe der EZB sei, den Verbleib einzelner Länder in der Währungsunion zu sichern.

Indes warnt der Direktor der EZB, Jörg Asmussen, vor einem Urteil des Verfassungsgerichtes, das zu einer Rücknahme des Aufkaufprogramms führen würde. In diesem Fall prophezeit er erhebliche Konsequenzen. Auch viele Experten befürchten eine neuerliche Eskalation der Euro-Krise, sollte das Urteil die EZB zur Umkehr zwingen.

Fakt ist jedoch zunächst, dass die Karlsruher die EZB zumindest nicht direkt in die Schranken weisen können. Für das Bundesverfassungsgericht wäre nur der Weg über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gangbar, an den der Fall übergeben werden könnte. Dass das Bundesverfassungsgericht das EZB-Programm im Kern als nicht verfassungsgemäß einstuft, erscheint insgesamt eher unwahrscheinlich. Im Grundsatz hatte Karlsruher ja auch bisher alle Maßnahmen zur Rettung des Euros anerkannt. Das damit letztlich die Souveränität des deutschen Staates zugunsten der Euro-Rettung aufgegeben wird, haben die Richter bis jetzt billigend in Kauf genommen.

Bis zur Urteilsverkündung dürfte auf jeden Fall noch etwas Zeit verstreichen. Experten erwarten ein konkretes Urteil erst im Herbst.

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Seit 1986 beschäftige ich mich mit Wertpapieren. Dabei habe ich vor allem im Bereich der Derivate eine Menge Erfahrungen sammeln können.

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