Gefeit vor unliebsamen Überraschungen – Spezial Strafrechtsschutz-Versicherung

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Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO

Sind Sie als selbstständiger Unternehmer gegen alle Eventualitäten gewappnet, die sie als Unternehmer direkt treffen können? Sei es, dass ein gekündigter und deshalb frustrierter und wütender Mitarbeiter Sie fälschlicherweise anonym beim Finanzamt der Steuerhinterziehung anschwärzt oder dass ein Mitkonkurrent Sie mit falschen Anschuldigungen bezichtigt, z.B. dass Sie gegen geltende Patente verstoßen oder aber dass sie Arbeitnehmer an der Sozialversicherung vorbei beschäftigen. In diesen Fällen ist guter (anwaltlicher) Rat meist unumgänglich und oftmals sehr teuer, aber das muss er nicht zwingend sein.

Denn durch den rechtzeitigen Abschluss einer entsprechenden Spezial-Strafrecht-Rechtsschutzversicherung können z.B. Inhaber oder Geschäftsführer von Unternehmen aber auch deren Mitarbeiter (bei einer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer) vorbeugend auf solche Fälle vorbereitet sein.

Der Versicherungsschutz beim Abschluss einer solchen Spezial Strafrecht-Rechtschutzversicherung sollte dabei sowohl den Straf-Rechtsschutz wie auch den Ordnungswidrigkeiten-Rchtsschutz (z.B. bei Anzeigen wegen Lärmbelästigung) und den Disziplinär- und Standes-Rechtsschutz (z.B. Verletzung der Schweigepflicht) umfassen.

Neben den bisher genannten Punkten, die eine Spezial Strafrecht-Rechtsschutzversicherung unbedingt beinhalten sollte, sollten Versicherungsnehmer beim Abschluss einer solchen Versicherung auch darauf achten, dass die Leistungen des Versicherungsschutzes unbedingt auch die folgenden wichtigen Aspekte beinhalten:

Schutz gegen Vorsatzvorgehen, d.h. dass der Versicherungsschutz auch denn besteht, solange es keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz gibt. Horarvergütungen für spezialisierte Strafverteidiger sollten auch über die gesetzliche Vergütung hinaus übernommen werden. Droht die Gefahr einer Selbstbelastung, sollten die Anwaltskosten für versicherte Personen als Zeugen übernommen werden. Bei Ermittlungen gegen unbekannt sollten die Anwaltskosten übernommen werden. In Auftrag gegebene Sachverständigenkosten vom Versicherungsnehmer sollten über die gesetzlichen Gebühren hinaus ebenfalls vollständig abgedeckt sein. Eventuell für den beauftragten Rechtsanwalt anfallende Reisekosten sollten in der vollen Höhe übernommen werden. Etwaige Kosten für den Anwalt eines Nebenklägers sollten ebenfalls vollständig übernommen werden, wenn dadurch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann.

Eine Abdeckung all dieser vorgenannten Punkte zu finden, ist nicht leicht. Aber im Falle einer notwendigen Inanspruchnahme durch den betroffenen können hier schnell immense Kosten auf den einzelnen zukommen und im Einzelfalls sogar zu einer Bedrohung des betroffenen Unternehmens sowie den damit verbundenen Existenzen führen. Weshalb ein rechtzeitiger Abschluss noch vor einer eventuell notwendigen Inanspruchnahme existenziell sein kann. Auch, um durch eine schnelle Beseitigung der bestehenden Anschuldigungen mögliche Reputationsverluste in der Öffentlichkeit und somit auch bei der potentiellen Kundschaft zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

All die oben beschriebenen Leistungen eines Versicherungsschutzes im Rahmeneiner Spezial-Strafrecht-Rechtsschutzversicherung bietet z.B. der Spezial-Strafrechtsschutz von Advocard. Mit der Rechtsschutzkarte der Advocard erhalt der Versicherungsnehmer eine Kostenübernahmegarantie bei der Vorlage beim Anwalt.

Und die beste Versicherung ist immer noch die, die man nicht benötigt. Für diese Fälle bietet Advocard eine Beitragsreduzierung durch schadenfreie Jahre, wodurch sich die Gesamtgebühr entsprechend reduziert.

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Quelle: kapitalmarktexperten.de