Großbritannien: Bitcoin weder Währung noch Wertpapier

Die Steuerrichtlinien für Unternehmen ergänzen die Leitlinien für Privatpersonen der britischen Steuerbehörde. Die Firmen-Richtlinie regelt Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und andere Abgaben rund um Bitcoin & Co.Das königliche Umsatz- und Zollamt, HM Revenue & Customs (HMRC), betrachtet demnach Krypto-Werte wie Bitcoin im Allgemeinen weder als Währung noch als „Aktien oder börsenfähige Wertpapiere“. Dadurch sind diese Krypto-Werte weitgehend von der britischen Stempelsteuer befreit, die einer Börsenumsatzsteuer entspricht.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2015 entschieden, dass beim Umtausch der Kryptowährung Bitcoin keine Umsatzsteuer anfällt.

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Quelle btc-echo