Hälfte des Grundkapitals aufbebraucht – MIFA erstattet Verlustanzeige nach § 92 AktG – Aktie verliert 25 Prozent

Der Vorstand des schon lange kriselnden deutschen Fahrradherstellers MIFA hat heute den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt und wird deshalb unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Zuletzt hatte es immer wieder Meldungen gegeben, das der Weltmarktführer Hero Cycles aus Indien bei MIFA einsteigen und das Unternehmen aus der finanziell prekären Lage retten können. Doch bis heute ist keine Übereinkunft zustande gekommen, und so blieb dem neuen Vorstand nicht anderes als die Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG.

MIFA-Aktionäre sind ja inzwischen schon großes Leid gewöhnt. Aber heute kommt es nochmals knüppeldick, denn nach der Bekanntgabe der Verlustanzeige per Ad-Hoc-Meldung brechen die Aktien erneut um über aktuelle 27 Prozent auf 0,80 Euro ein. Kaum zu glauben, dass noch im März diesen Jahres für eine MIFA-Aktie über 7 Euro gezahlt wurde. Wohl dem, der seitdem nicht investiert hat. Damit wird der MIFA-Vorstand jetzt wohl beim Insolvenzverwalter vorstellig werden müssen. Damit strauchelt MIFA weiter in eine immer unsichere Zukunft. Und die Aktie wird zum Spielball der Zocker.

Werbung

 


Quelle: kapitalmarktexperten.de