KTG Energie Insolvenz: Was heißt das nun für die Anleger?

Lieber Leser,

als KTG Energie in der vergangenen Woche zwei Insolvenzspezialisten in den Vorstand berief, wussten die meisten Anleger schon, was die Stunde geschlagen hatte. Am Dienstag stellte die Tochter der bereits pleitegegangenen KTG Agrar beim Amtsgericht Neuruppin offiziell Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Allerdings mit einem entscheidenden Zusatz: in Eigenverwaltung. Das heißt, der amtierende Vorstand will am Ruder bleiben und die Sanierungsmaßnahmen in Eigenregie durchführen.

Konkrete Auswirkungen für Zeichner der Anleihe

Konkrete Auswirkungen wird das Verfahren zunächst auf die Zeichner der Anleihe 2012/2018 haben, die über ein Volumen von 50 Mio. Euro verfügt. Sie werden bis auf Weiteres auf Zinszahlungen verzichten müssen. Dies gab die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in einer ersten Stellungnahme zum Insolvenzantrag bekannt.

Empfehlung der Schutzgemeinschaft

Außerdem warnt die Schutzgemeinschaft die Anleihegläubiger davor, dass KTG Energie sie vermutlich zu einem teilweisen Rückzahlungsverzicht auffordern könnte. Die Anleger würden darüber also einen Teil der Sanierung bezahlen. Die Schutzgemeinschaft empfiehlt daher allen betroffenen Schuldscheininhabern, sich gemeinschaftlich zu organisieren. Dies kann über die Schutzgemeinschaft oder über eine Anwaltskanzlei geschehen.

Hoffnungen haben sich zerschlagen

Obwohl sich diese Entwicklung in den letzten Wochen angedeutet hatte, werden die aktuellen Ereignisse nichtsdestotrotz für viele Anleger einen Schock bedeuten. Man darf nicht vergessen, dass sich unter den Anleihezeichnern viele Kleinanleger befinden, für die solch ein Verfahren Neuland ist. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Gustav-Zech-Stiftung 50,06 % der Anteile an der KTG Energie übernommen hatte. Vielleicht hatte so mancher Anleger darauf spekuliert, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft dadurch sichergestellt sei. Diese Hoffnungen haben sich nun zerschlagen.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse