Loewe AG beantragt Schutzschirmverfahren – Aktie bricht ein


Bildquelle: © günther gumhold / PIXELIO

Der schon seit längerem angeschlagene Hersteller von hochwertiger Unterhaltungselektronik, insbesondere von TV-Geräten, die Loewe AG mit Sitz in Kronach, gab heute bekannt, dass sie beim Amtsgericht Coburg einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten “Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung” stellen will.

Der Schritt wird notwendig, da aufgrund von hohen Verlusten mehr als die Hälfte des Grundkaptials aufgezehrt ist. Außerdem hat der Vorstand der Loewe AG für Ende Julie eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Der Antrag auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens soll für die Loewe AG sowie die Tochtergesellschaft Loewe Opta GmbH gestellt werden.

Sollte der Schutzschirm genehmigt werden, könnte die Loewe AG unter dem bisherigen Vorstand versuchen, mittels eines tragfähigen Sanierungskonzeptes das Unternehmen zu restrukturieren. Denn durch den Schutzschirm ist Loewe nach der Genehmigung für drei Monate vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt.

Vollständige DGAP-Meldung der Loewe AG

 

Loewe-Aktien brechen ein

An der Börse wird die Meldung alles andere als begeistert aufgenommen. Der Loewe-Aktienkurs, der in den letzten Monaten bereits stark verloren hat und inzwischen meilenweit von den 6 Euro entfernt ist, die Loewe-Aktien Mitte letzten Jahres noch kosteten, bricht aktuell um rund 15 Prozent auf 1,68 Euro ein. Solange hier kein nachhaltiges Konzept vorliegt, dass den Fortbestand von Loewe – gerade gegenüber der Billigkonkurrenz aus Asien – absichert werden langfristig orientierte Anleger eher von einer Investition Abstand nehmen.

 

 

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Quelle: kapitalmarktexperten.de