Medigene: Bleibt ein Insidergeschäft ungesühnt?

Lieber Leser,

vor dem Landgericht Mannheim wird derzeit ein spektakulärer Fall verhandelt. Es geht dabei unter anderem um Insidergeschäfte mit der Medigene-Aktie. Vieles deutet darauf hin, dass die drei Angeklagten wegen einer Gesetzeslücke ungeschoren davonkommen. Dies könnte Auswirkungen auf viele vergleichbare Verfahren in Deutschland haben.

Worum geht es?

2008 verkaufte der Hauptangeklagte Christoph Boehringer einen beträchtlichen Bestand an Medigene-Aktien. Kurz darauf wurde bekannt, dass bei einer Medikamentenstudie von Medigene ein Patient gestorben war. Selbstredend stürzte die Aktie danach ab. Durch sein vorausschauendes Handeln konnte Boehringer einen Verlust von 660.000 Euro vermeiden. Die Frage ist: Ging hier alles mit rechten Dingen zu?

Mit Boehringer Ingelheim verbandelt

Der Angeklagte streitet ab, den Verkauf aufgrund von Insiderinformationen getätigt zu haben. Seine damalige Entscheidung habe vielmehr auf einer gründlichen Analyse basiert. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass Christoph Boehringer als Anteilseigner von Boehringer Ingelheim vermutlich weitaus mehr über die Situation beim Biotech-Unternehmen Medigene wusste als der normale Aktionär. Aber kann man ihm ein Fehlverhalten auch nachweisen?

Ein peinlicher Fehler

Diese Frage ist für den Verfahrensausgang möglicherweise völlig unerheblich. Denn die Staatsanwaltschaft hat ein weiteres Problem. Im Juli 2016 wurde das deutsche dem europäischen Aktienrecht angepasst. Dabei unterlief den Verantwortlichen jedoch ein peinlicher Fehler. Am 2. Juli gab es de facto kein geltendes Recht, weil sich die Umstellung mit Verzögerung vollzog.

Nun verhält es sich in der deutschen Rechtsprechung wie folgt: Werden Delikte aus der Vergangenheit verhandelt, für die unterschiedliche Gesetzestexte herangezogen werden können, darf der Angeklagte nur nach dem für ihn günstigeren Gesetz beurteilt werden. In diesem konkreten Fall wäre also die Straffreiheit vom 2. Juli ausschlaggebend.

Folgt daraus eine Generalamnestie?

Richterin Ursula Charissé hat in einer Stellungnahme bereits erkennen lassen, dass dieser Umstand in der Tat Konsequenzen für das Verfahren haben könnte und den Angeklagten ein Freispruch winkt. Die Auswirkungen wären gewaltig. Im Prinzip läuft dies nämlich auf eine Generalamnestie für alle Fälle heraus, bei denen das strittige Insidergeschäft vor dem 3. Juli 2016 erfolgte und noch kein rechtskräftiges Urteil erfolgt ist.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse