Private Krankenversicherung mit Basistarif

Ab heute gelten in Deutschland die Unisex-Tarife und damit kommen auf die Verbraucher beim Abschluss von Neuverträgen bei einer Vielzahl von Versicherungen steigende Beiträge zu.

Bisher mussten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Artgenossen aufgrund ihrer durchschnittlich längeren Lebenserwartung sowie der statistisch häufigeren Arztbesuche oftmals höhere Versicherungsbeiträge bei gleicher Leistung zahlen. Deshalb hat der der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Ungleichbehandlung aufgrund geschlechterspezifischer Merkmale eine unzulässige Diskriminierung ist. Versicherngen müssen Frauen und Männer deshalb zukünftig die gleichen Tarife anbieten, wenn formal das gleiche Risiko versichert wird.

Weshalb nun zukünftig Versicherungsunternehmen ihre Tarife so gestalten müssen, dass Prämien für Männer und Frauen nicht mehr voneinander abweichen, d.h. geschlechtsneutral sind. Da das Vorsichtsprinzip für die Versicherer gilt, ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Beitragsangleichung so gestalten wird, dass sich beide Seiten annähern bzw. in der Mitte treffen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ab 21. Dezember 2012 viele Tarife für Männer besonders teuer werden, sich dagegen die Versicherungshöhen bei Frauen nicht allzu stark reduzieren werden. Weshalb es zukünftig umso wichtiger wird, vor Abschluss einer Versichung intensiv die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen, günstige Angebote bei vergleichbarer Leistung zu erhalten (www.toptarif24.com/pkv-basistarif.php).

Frauen werden wohl zukünftig besonders bei der KFZ-Versicherung mit höheren Prämien rechnen müssen, Männer droht bei der privaten Krankenversicherung deutliche  Erhöhungen bei den Prämien. Weshalb dem Versicherungsvergleich zukünftig noch eine wesentlich größere Bedeutung zukommt als bisher, um weiterhin bezahlbare Tarife bei gleichbleibenden Leistungen zu erhalten.

Wem z.B. die Prämien der privaten Krankenversicherung zukünftig zu teuer sind, dem bietet sich als Alternative der PKV Basistarif, der brancheneinheitlich von allen privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Die Leistungen sind dabei eng am Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen angelehnt, allerdings kommt der Versicherte in den Genuss einer privaten PKV. Dabei gilt, dass für Neukunden keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen darf, da sonst ein Wechsel in die PKV nicht möglich ist. Der Basistarif ist somit auch eine Alternative für Kunden, die monatlichen Kosten der Krankenversicherung deutlich zu reduzieren.


Quelle: kapitalmarktexperten.de