Schweizer Quellensteuer auf Dividenden – nein danke!

Ach der Mai, ein schöner Börsenmonat. Denn im Mai steuert die Saison der  Hauptversammlungen auf ihren Höhepunkt zu und mit ihr auch die  Dividendenausschüttungen. Da freut sich nicht nur der Anleger, nein auch der Staat hält kräftig die Hand auf. Hat man nämlich seinen Sparerfreibetrag in Höhe von von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten ausgeschöpft, zieht die Depotbank von jedem Euro mehr 25% Abgeltungssteuer ab und reicht sie dem Finanzamt weiter. Noch mehr Abzüge allerdings erwarten Anleger, wenn sie in ausländische Dividendenpapiere investieren. Dort werden sie – ohne Freibetrag versteht sich – gleich mit der Quellensteuer zur Kasse gebeten. Und diese Quellensteuer hat es in sich, liegt sie doch häufig über den 25% deutscher Abgeltungssteuer.

Ausländische Quellensteuer zurückholen

Ausländische Quellensteuer kann man sich zurückholen

Dem muss man aber nicht tatenlos zusehen, denn es gibt Hoffnung. Ich habe mir vor knapp 10 Jahren mal eine Hand voll Novartis Aktien zur Stabilisierung meines damals doch sehr offensiv aufgestellten Depots zugelegt. Diese Beimischung bot dann doch immer eine schöne Dividendenrendite, die auch noch jährlich gesteigert wurde. Mittlerweile ist die Aktie sogar eines meiner besten Pferde imStall, äh Depot. Immer wenn ich allerdings überlegt habe Novartis nachzukaufen, hielt mich eben diese 35% schweizerische Verrechnungssteuer davon ab. Damit soll aber dieses Jahr Schluß sein und daher habe ich zum ersten Mal einen Antrag auf Rückerstattung der Dividendenbesteuerung gestellt. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sollte man sich zumindest 20% der Quellensteuer zurückholen können. Und das ging wirklich simpel:

Zunächst einmal stellte mir meine Depotbank mit dem Dividendenauszug automatisch einen Tax Voucher aus. Dieser bestätigt, dass die Quellensteuer an die Schweizer Finanzbehörde abgeführt worden ist.

Mit dem Formular Form 85 Schweizer Quellensteuer sparen

Dann benötigt man noch ein Formular um den Antrag zu stellen. Auf der Internetseite des deutschen Finanzamt gibt es dazu das Formular Form 85 herunterzuladen. Das kann man dann ausfüllen, ausdrucken und schickt es in dreifacher Ausfertigung zu seinem Finanzamt. Das Finanzamt stellt auf dem Formular eine Ansässigkeitsbescheinigung aus, bestätigt also, dass man in Deutschland steuerlich veranlagt ist und behält eine Ausfertigung für seine Unterlagen. Die beiden anderen bekommt man zurück, wobei eine für die eigenen Unterlagen bestimmt ist. Dann schickt man den Antrag mit der gestempelten Ansässigkeitsbescheinigung zusammen mit den Belegen der Dividendenzahlung an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern. Das schöne an Formular 85 ist, dass die Erstattung schon interaktiv ausgerechnet wird.

Leider ist eine Erstattung nur 3 Jahre rückwirkend möglich. Das bietet aber auch einen entscheidenden Vorteil: Man kann drei Jahre Quellensteuer auf Dividenden “ansammeln” und muss damit den Aufwand nur alle 3 Jahre betreiben. Denn nur für eine kleinere Anzahl an Aktien wird sich der Antrag nicht lohnen, da die schweizerische Steuerverwaltung noch eine kleine Gebühr für ihre Bemühungen einbehält.

Nach Einreichen der Unterlagen sollte die Erstattung nicht mehr als 6 Monate auf sich warten lassen. Meist geht es sogar schneller und so kann man sich das Angebot an Schweizer Aktien nochmal genauer ansehen. Die Schweizer Quellensteuer schreckt jedenfalls nicht mehr vor einem Investment ab. Eher die deutschen Bankgebühren, aber das ist ein anderes Thema!

Foto: boersenblog.biz

 


Quelle: boersenblog