Übergangslösung: Bitcoin-Verwahrung in Deutschland: BaFin klärt auf

Es hat im vergangenen Jahr die Runde gemacht: Ein ursprünglich diskutiertes Trennungsgebot für die Verwahrung von Bitcoin und herkömmlichen Bankdienstleistungen hat der Gesetzgeber doch nicht umgesetzt.Das bedeutet zunächst nichts anderes, als dass Banken die Verwahrung von Kryptowährungen mit in ihr Programm aufnehmen können – eine entsprechende Lizenz der BaFin vorausgesetzt.Als bekannt geworden war, dass die Bitcoin-Verwahrung in Deutschland zum Jahreswechsel 2019/2020 reguliert werden sollte, herrschte kurzfristig Euphorie im Ökosystem. Deutschland schafft endlich regulatorische Klarheit, das Ökosystem kann endlich gedeihen, so die Hoffnung. Die internationale Krypto-Presse ging sogar so weit, Deutschland zum Bitcoin-Mekka zu küren.

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Quelle btc-echo