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Volkswagen: vor den heimischen Gerichten droht Ungemach!


Lieber Leser,

wenn es bislang um die juristischen Auseinandersetzung im Hinblick auf die manipulierten Abgaswerte bei Volkswagen ging, haben stets die Gerichte in den USA im Fokus der Berichterstattung gestanden. Dies hat vielerorts die Frage aufgeworfen, warum es den Käufern in Europa, die ja zweifellos auch zu den Betrogenen zählen, bislang nicht geschafft haben, VW vor Gericht zu zwingen. Doch daran könnte sich jetzt schlagartig etwas ändern, wie die Nachrichtenagentur Reuters gemeldet hat. Demnach soll der Dienstleister MyRight eine Musterklage beim Landgericht Braunschweig vorgelegt haben.

Sammelklagen in Deutschland die Ausnahme

Sollte der Kläger Recht erhalten, könnte es für VW sehr teuer werden. Denn es geht konkret darum, den Fahrzeugen des Typs VW EOS die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Das würde bedeuten, dass für diese Autos dann auch keine Reparatur in den Werkstätten mehr in Frage kommt, vielmehr müssten dann alle Fahrzeuge komplett gegen eine Entschädigungszahlung zurückgenommen werden. Doch ob es wirklich soweit kommen wird, ist fraglich. Denn die deutsche Rechtsprechung unterscheidet sich in puncto Sammelklagen ganz erheblich von der amerikanischen. Hierzulande hatte VW bislang immer argumentiert, mit der Abschalteinrichtung beim Motor EA 189 nicht gegen europäisches Recht verstoßen zu haben.

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Ein Gastbeitrag von Ethan Kauder.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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