Schließen zwei Vertragsparteien ein Termingeschäft ab, bei dem beide Vertragsparteien von Anfang an davon ausgehen, dass der Verlierer des Geschäfts nur die Differenz zwischen An- und Verkaufpreis zu bezahlen hat und keine tatsächliche Transaktion stattfindet, dann spricht man von einem Differenzgeschäft.

Das bedeutet, dass beim Geschäft nicht der eigentliche Basiswert (das Underlying) gehandelt wird, sondern Derivate die sich auf diesen Basiswert beziehen.

Der Anleger erhält mittels Differenzgeschäften die Möglichkeit, auf die von ihm gewählten Werte (Aktien, Devisen, Waren) mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz zu spekulieren, ohne die Werte tatsächlich selbst zu besitzen. Er kann dabei durch die Hebelwirkung überdurchschnittlich stark von Kursanstiegen (Long-Positionierung) wie auch Kursrückgängen (Short-Positionierung) profitieren, wobei auf der anderen Seite natürlich auch das erhöhte Risiko von Kursverlusten besteht.

Produkte für die Durchführung von Differenzgeschäften können unter anderem Wertpapiere, Waren oder Devisen sein.

Wird die effektive Lieferung beim Differenzgeschäft von Anfang an vertraglich ausgeschlossen, dann spricht man vom offenen bzw reinen Differenzgeschäft.

Beim verdeckten Differenzgeschäft hingegen wird die tatsächliche Absicht der Vertragspartner nicht vertraglich zum Ausdruck gebracht.

 



Das könnte Sie auch interessieren: Zurück zur Startseite

TP on Google+


Quelle: kapitalmarktexperten.de