Was ist... eine Garantiedividende?

Überschreitet ein Aktionär die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte bei einem Unternehmen, kann er auf der Hauptversammlung wichtige Entscheidungen im Alleingang durchsetzen. So kann er zum Beispiel einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) erzwingen, so dass die Tochtergesellschaft nunmehr alle ihre Gewinne an das Mutterunternehmen abführen muss, während im Gegenzug die Muttergesellschaft ggf. entstehende Verluste zu ihren Lasten zu tragen und in ihrer Bilanz auszuweisen hat.

Für die verbliebenen Minderheitsaktionäre ergibt aus dem BuG der Nachteil, dass sie nicht mehr am Gewinn des Unternehmens beteiligt sind, obwohl sie noch dessen Anteile halten. Daher gibt es für die Minderheitsaktionäre als Ausgleich eine sog. Garantiedividende, die unabhängig vom Geschäftsverlauf gezahlt wird. Sollte die Zahlung aufgrund eines besonders schlechten Geschäftsverlaufs in einem Jahr doch einmal ausfallen müssen, ist sie im Folgejahr zusätzlich auszukehren.

Aktien mit Garantiedividende können für Anleger daher lukrativ sein, denn ihre Rendite ist quasi garantiert, denn wenn der Mehrheitsaktionär im Rahmen eines Übernahmeversuchs an seine Aktien gekommen ist, steht den Minderheitsaktionären weiterhin die Möglichkeit offen, zu dem damals angebotenen Preis ihre Aktien an den Mehrheitsgesellschafter zu verkaufen. ...

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