Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats

Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats

22.06.2022 / 08:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:

Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022) Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

 

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung Sprache: Deutsch Unternehmen: Züblin Immobilien Holding AG Hardturmstrasse 76 8005 Zürich Deutschland Telefon: +41 44 206 29 39 Fax: +41 44 206 29 38 E-Mail: investor.relations@zueblin.ch Internet: www.zueblin.ch ISIN: CH0312309682 Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 1380783
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1380783  22.06.2022 CET/CEST