DGAP-Adhoc: Funkwerk AG: euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung; Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresabschluss des Funkwerk-Konzerns

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Funkwerk AG: euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung; Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresabschluss des Funkwerk-Konzerns

11.12.2019 / 10:34 CET/CEST
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Funkwerk-Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresüberschuss des Funkwerk-Konzerns

 

Kölleda, 11. Dezember - Die Funkwerk AG hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG, Frankfurt/Main, an der Funkwerk eine Beteiligung von 15,36 % hält, einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main stellen wird. Die aus heutiger Sicht erforderliche Abwertung der Beteiligung an der euromicron AG wird den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich erheblich belasten. Das operative Geschäft der Gesellschaft wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 hinsichtlich Umsatz und Betriebsergebnis hat weiterhin Bestand.

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Im Funkwerk 5
D-99625 Kölleda/Thüringen
Tel.: 03635 458 300
Fax: 03635 458 599
E-Mail: ir@funkwerk.com

Ansprechpartner: Kerstin Schreiber, Vorstand Funkwerk AG




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