DGAP-Adhoc: Greiffenberger AG: Veröffentlichung ungeprüfter und nicht festgestellter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2019; Geschäftszahlen für das Jahr 2019

DGAP-Ad-hoc: Greiffenberger AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Greiffenberger AG: Veröffentlichung ungeprüfter und nicht festgestellter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2019; Geschäftszahlen für das Jahr 2019

23.04.2020 / 12:00 CET/CEST
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Veröffentlichung ungeprüfter und nicht festgestellter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2019; Geschäftszahlen für das Jahr 2019 

Augsburg, 23. April 2020 - Die Greiffenberger AG (die "Gesellschaft") wird am 30. April 2020 den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 samt der jeweiligen Lageberichte veröffentlichen, ohne dass für diese Abschlüsse ein Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, erteilt wurde. Die Abschlüsse sind deswegen auch noch nicht vom Aufsichtsrat gebilligt bzw. festgestellt worden. Die Gesellschaft nimmt diese Veröffentlichungen vor, um ihren gesetzlichen Offenlegungspflichten als börsennotiertes Unternehmen nachzukommen.

Der Abschlussprüfer der Gesellschaft sieht sich derzeit außer Stande zu beurteilen, ob die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, von der der Vorstand der Gesellschaft ausgeht, gerechtfertigt ist. Für die Beurteilung dieser Frage hält es der Abschlussprüfer für erforderlich, dass ihm vor der Testatserteilung entweder ein Abschluss der Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, oder eine Verlängerung der Finanzierung des bestehenden und zum 30. Juni 2020 fällig werdenden Konsortialdarlehens nachgewiesen wird. Der Vorstand befindet sich nach wie vor in fortgeschrittenen Verhandlungen hinsichtlich der Immobilienveräußerung. Er geht davon aus, dass sich diese Transaktion zwar nicht bis zum 30. April 2020, wohl aber noch im ersten Halbjahr 2020 umsetzen lässt. Aus dem Erlös aus der Veräußerung soll ein erheblicher Teil der bestehenden Verschuldung zurückgeführt und die weitere Finanzierung auch unter den derzeit sehr schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund der COVID-19 Pandemie gesichert werden. Über die genaue Erlösverwendung sind noch Verhandlungen mit den finanzierenden Banken notwendig. Der Vorstand geht davon aus, dass - auch für den Fall, dass der Vollzug der Immobilientransaktion geringfügig nach dem 30. Juni 2020 stattfindet - mit den Banken eine für alle Seiten tragbare Lösung gefunden werden kann. Der Abschlussprüfer wird seine Prüfung nicht vor dem 30. April 2020 abschließen, sondern über das genannte Datum hinaus fortsetzen.

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