DGAP-Adhoc: SIMONA Aktiengesellschaft: SIMONA plant Aktiensplit
DGAP-Ad-hoc: SIMONA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
SIMONA Aktiengesellschaft: SIMONA plant Aktiensplit
02.12.2020 / 14:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Kirn, 02.12.2020. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, der Hauptversammlung am 02. Juni 2021 einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 vorzuschlagen, um die Aktie insbesondere für Privat- bzw. Kleinanleger attraktiver zu machen und das Handelsvolumen zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll ohne Ausgabe neuer Aktien im Verhältnis 1:10 neu eingeteilt und damit die Anzahl der Aktien verzehnfacht werden (Aktiensplit).
Jeder Aktionär erhält nach zustimmender Beschlussfassung der Hauptversammlung 9 weitere Aktien für eine am Stichtag gehaltene Aktie der SIMONA AG. Aktionärsstruktur und Stimmrechtsverhältnisse bleiben unverändert. Lediglich der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie zehntelt sich.
Nähere Einzelheiten wird der noch zu veröffentlichende Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung erhalten.
02.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1152282 02.12.2020 CET/CEST