DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2020 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

SÜSS MicroTec SE Garching b. München Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 20. Mai 2020 um 10.00 Uhr
stattfindenden ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung.
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, Deutschland, statt. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.


Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('Covid-19-AuswBekG") als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 'Weiteren Angaben und Hinweisen', die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.

Tagesordnung 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS MicroTec SE und den Konzern einschließlich der Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter

http://www.suss.com/hv2020

zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der SÜSS MicroTec SE, Schleissheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt.

5.

Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Das von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Stefan Reineck hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 niedergelegt. Darüber hinaus hat das von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Gerhard Pegam sein Amt als Aufsichtsratsmitglied am 25. Februar 2020 mit der satzungsgemäßen Frist von einem Monat niederlegt. Deshalb sind Ergänzungswahlen erforderlich.

Ferner ist zum 28. April 2020 das Aufsichtsratsmitglied Jan Teichert aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Beschränkungen zwischen Ausscheiden und Hauptversammlung und der Konkretisierung des nach Ziff. C1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehenen Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat nach dem Ausscheiden von Dr. Reineck und Herrn Pegam, hat der Aufsichtsrat entschieden, die Ausfüllung des Kompetenzprofils dem nach dieser Hauptversammlung neu zusammengesetzten Aufsichtsrat zu überlassen. Die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats wird durch die offene Position nicht beeinflusst. Der Aufsichtsrat wird nach der Neufestlegung des Kompetenzprofils einen geeigneten Kandidaten bzw. eine Kandidatin vorschlagen.

Die Wahl sowohl von Herrn Dr. Reineck als auch von Herrn Pegam erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung der SÜSS MicroTec SE und Ziff. 10 der Vereinbarung über das Verfahren der Information und Konsultation sowie der Mitbestimmung in der SÜSS MicroTec SE vom 10. März 2017 aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. David Robert Dean, wohnhaft in Feldafing, unabhängiger Unternehmensberater, und

b)

Herrn Jan Smits, wohnhaft in Heeze, Niederlande, unabhängiger Unternehmensberater,

jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend aufgeführten (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

1.

Dr. David Robert Dean

(i)

keine

(ii)

Diverse Mandate innerhalb der Axiata Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia, bzw. in mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Unternehmen:

a. seit 2019: Ncell Pvt Ltd, Kathmandu, Nepal, Mitglied und Vorsitzender des Board of Directors b. seit 2017: Axiata Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia (börsennotiert), Mitglied des Board of Directors, zugleich Mitglied des Audit- und Riskausschusses c. seit 2016: PT XL Axiata Tbk, Jakarta, Indonesien (börsennotiert), Mitglied des Board of Commissioners d. seit 2015: Kaiteki Insituts der Mitsubishi Chemical Holding Corp, Tokyo, Japan, Mitglied des Beirats
2.

Jan Smits

(i)

keine

(ii)

keine

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur SÜSS MicroTec SE oder deren Konzernunternehmen, den Organen der SÜSS MicroTec SE oder einem wesentlich an der SÜSS MicroTec SE beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten erhalten Sie im Anschluss an die weiteren Angaben zur Einberufung. Diese stehen zusätzlich im Internet unter

http://www.suss.com/hv2020

bereit.

Im Falle der Wahl ist beabsichtigt, aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. David Robert Dean zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise

Grundkapital und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 19.115.538. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Hinweise zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2020 gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit der Teilnahme im Wege der elektronischen Zuschaltung ('Teilnahme"). Die gesamte Hauptversammlung wird für die angemeldeten Aktionäre der SÜSS MicroTec SE oder deren Bevollmächtigte am 20. Mai 2020 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung können sich die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ab dem 30. April 2020 unter anderem zur Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 23 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

 

SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München

 

oder E-Mail: suss@better-orange.de

 

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

http://www.suss.com/hv2020

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

zum Download bereit.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 8. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung. Die individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen im Postverkehr kommen kann. Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der o.a. Anschrift eingehen, können aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit die Anmeldung per E-Mail oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

http://www.suss.com/hv2020
 

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 14. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 20. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt, die Aktien sind nicht geblockt.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG.

Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.

Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt wird.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter

http://www.suss.com/hv2020
 

zum Download bereit.

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt, bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann der Gesellschaft postalisch oder per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

 

SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

 

E-Mail: suss@better-orange.de

Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung (einschließlich) auch über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

http://www.suss.com/hv2020
 

erbracht werden. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.

Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht jedoch per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

zum Download bereit.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch oder per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:

 

SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

 

oder E-Mail: suss@better-orange.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Auch hierfür ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Ein Formular, das für die Briefwahl verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht ferner unter

http://www.suss.com/hv2020
 

zum Download bereit.

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch oder per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:

 

SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

 

oder E-Mail: suss@better-orange.de

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

erfolgen. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als Briefwahlstimme für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre der SÜSS MicroTec SE sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 20. Mai 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Angabe zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Covid-19 AuswBekG

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V. m. § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der SÜSS MicroTec SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an

 

SÜSS MicroTec SE
Vorstand
Schleissheimer Straße 90
85748 Garching

 

E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): ir@suss.com

zu übersenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) sind nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Wahlvorschläge sind nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn diese der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

 

SÜSS MicroTec SE
Investor Relations
Schleissheimer Straße 90
85748 Garching
Telefax: +49 89 32007-451

 

E-Mail-Adresse: ir@suss.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung hierzu unter der Internetadresse

http://www.suss.com/hv2020
 

veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern sich der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär gemäß den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen fristgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet hat und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben die Aktionäre die Möglichkeit, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Hierfür ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich.

Der Vorstand entscheidet gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionellen Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

zu beantworten.

Fragen sind bis spätestens 18. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter Angabe des Namens oder der Aktionärsnummer sowie unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.suss.com/hv2020
 

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Anfragen und Anforderung von Unterlagen

Zur Erleichterung der Vorbereitung der virtuellen Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die

 

SÜSS MicroTec SE
Investor Relations
Schleissheimer Straße 90
85748 Garching
Telefax: +49 89 32007-451

 

E-Mail-Adresse: ir@suss.com

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter

http://www.suss.com/hv2020
 

die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG, i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19 AuswBekG sowie den §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 Covid-19 AuswBekG zugänglich. Dort werden nach dem Ende der virtuellen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die SÜSS MicroTec SE verarbeitet als "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktiennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die SÜSS MicroTec SE diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die SÜSS MicroTec SE.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 67, 123, 129, 135 AktG und den Art. 52 ff. SE-VO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt die SÜSS MicroTec SE verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der SÜSS MicroTec SE. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der virtuellen Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der SÜSS MicroTec SE geltend machen:

 

SÜSS MicroTec SE
Investor Relations
Schleissheimer Straße 90
85748 Garching
Telefax: +49 89 32007-451 oder an folgende
E-Mail-Adresse: ir@suss.com

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SÜSS MicroTec SE ist wie folgt erreichbar:

 

Dr. Sebastian Kraska
IITR GmbH
Marienplatz 2
80331 München
Telefon: +49 89 189 173 60
E-Mail: email@iitr.de

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5

Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:


a) Dr. David Robert Dean


Aktuelle Position

Mitglied in diversen Aufsichts- und Beiräten, teils als deren Vorsitzender, sowie unabhängiger Unternehmensberater und Mentor


Persönliche Daten

Alter: 61 Jahre Wohnort: Feldafing, Deutschland Geburtsort: Finedon, UK Nationalität: Britisch und Deutsch


Beruflicher Werdegang

seit 2014: Unabhängiger Unternehmensberater und Mentor   2015-2016: Berater der Samsung Electronics Europe, London, UK   Seit 2014: Senior Advisor der Boston Consulting Group, München, Deutschland   Seit 2014: Mentor für diverse Tech-Startups i.R.v. UnternehmerTUM, dem Zentrum für Innovation und Gründung der TU München 1985-2013: The Boston Consulting Group, München, Deutschland, u.a. Senior Partner (2002-2013) sowie Head of Technology & Telecoms Practice (Global Head 2000-2006) 1983: State University of New York, Stony Brook, NY, USA, Gastforscher 1982-1985: Institut für Theoretische Physik Universität Gießen, Deutschland, Postdoc-Forschungsassistent


Ausbildung

1983: Oriel College / Universität Oxford, UK, Studium der Physik (Master of Arts) 1982: Oriel & Wolfson Colleges / Universität Oxford, UK, Promotion zum Doktor der Theoretischen Kernphysik (Dr. Phil.) 1976-1979: Oriel College/ Universität Oxford, UK, Studium der Physik (Bachelor of Arts)


Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen

Dr. David Dean ist ein erfahrener Unternehmensberater und Aufsichtsrat. Über mehr als 30 Jahre hinweg hat Dr. Dean auf Führungsebene mit globalen Technologieunternehmen erfolgreich an deren Strategie- und Unternehmensentwicklung gearbeitet. Zwischen 1994 und 2013 hat Dr. Dean als Partner (ab 2002 als Senior Partner) im Bereich 'Technology & Telecoms" der Boston Consulting Group gearbeitet und zwischen 2000 und 2006 die weltweite Verantwortung für dieses Geschäft inne gehabt. Seine Arbeit mit führenden Technologieunternehmen umfasste u.a. Innovationsthemen, Organisation, sowie Fragen der operativen Effizienz. Dank seines Physikstudiums mit anschließender Promotion verfügt Dr. Dean daneben über ein tiefgehendes technologisches Verständnis. Dr. Dean bringt seine breite Erfahrung heute u.a. als unabhängiger Berater sowie Aufsichts- oder Beirat in Unternehmen ein. Als Mitglied in diversen Bei- und Aufsichtsräten, beispielsweise innerhalb der Axiata Group, einem in Süd- und Südostasien tätigen Telekommunikationsunternehmen, oder für das Kaiteki Institut der Mitsubishi Chemical Holding, beschäftigt sich Dr. Dean sowohl mit strategischen Fragen als auch mit der nachhaltigen Wertschöpfung unter herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen. Dr. Dean spricht sowohl Deutsch als auch Englisch fließend.


b) Jan Smits


Aktuelle Position

Unabhängiger Unternehmensberater


Persönliche Daten

Alter: 65 Jahre Wohnort: Heeze, Niederlande Geburtsort: Schaesberg, Niederlande Nationalität: Niederländisch


Beruflicher Werdegang

seit 2019: Unabhängiger Unternehmensberater   aktuell für Bambi Medical BV sowie diverse Beteiligungsunternehmen 1997-2019: ASML Holding N.V., Niederlande, diverse Führungspositionen, zuletzt Executive Vice President des Geschäftsbereichs Strategie Sourcing & Procurement (2016-2019), Direktor der ASML Niederlande (2014-2019) sowie Mitglied des Executive Committees (2010-2019) 1983-1997: Philips Electronics, Niederlande, Zuständiger für die Planung und Errichtung mehrerer Entwicklungs- und Produktions-Fabs. Zuletzt Program Director Equipment and Infrastructure MOS4 der Philips Semiconductor Inc (heute NXP Semiconductors NV, Niederlande) 1982-1983: Konings N.V., Niederlande, Technischer Leiter 1980-1983: Technische Universität Eindhoven, Niederlande, Auftragsforscher


Ausbildung

2013: Wharton Business School, Philadelphia, PY, USA, Advanced Management Program 1972-1979: Technische Universität Eindhoven, Niederlande, Studium des Maschinenbaus (Master Degree)


Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen

Jan Smits verfügt über profunde Erfahrung in der Unternehmensleitung in der Halbleiterindustrie. Im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn besetzte Herr Smits diverse Führungspositionen in etablierten Technologieunternehmen, zuletzt bei der ASML Holding in den Niederlanden, wo er insgesamt rund 22 Jahre tätig war. ASML ist mit knapp 25.000 Mitarbeitern der weltweit größte Anbieter von Lithografiesystemen für die Halbleiterindustrie. Bis zum Jahr 2019 hielt Herr Smits hier neben der Leitung des Geschäftsbereichs Strategischer Einkauf auch die Positionen als Direktor der ASML Niederlande sowie als Mitglied des Executive Committees der ASML Holding inne und eignete sich eine umfassende Sicht und tiefgehendes Verständnis im Bereich Halbleiteranlagenbau an. Davor war Herr Smits als Leiter des Lithographie-Geschäftsbereichs 'Deep UV" bei ASML tätig. Als Miterfinder ist Herr Smits zudem Patentinhaber des US Patents 'Lithographie Projection Method". Neben dem strategischen Kunden- sowie Lieferantenmanagement gehören somit zu seinen Kernkompetenzen unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Produktstrategien, Produktmanagement, Markteinführung neuer Systeme und Pre- / Post-Merger Management sowie Integration von strategischen Akquisitionen. Aufgrund seines Maschinenbaustudiums und seines beruflichen Werdegangs verbindet Herr Smits technologisches Verständnis, tiefgehende analytische Fähigkeiten und operative Führungserfahrung. Als unabhängiger Berater bringt Herr Smits seine Erfahrung heute in diversen Unternehmen ein. Herr Smits spricht Niederländisch, Deutsch und Englisch fließend.

 

Garching, im April 2020

SÜSS MicroTec SE

Der Vorstand


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1029695  24.04.2020