VW: Ein weiterer Schlag ins Gesicht!

Liebe Leser,

die Abgasaffäre beschäftigt die Wolfsburger nun schon seit über einem Jahr. Es vergeht kaum eine Woche ohne eine weitere Hiobsbotschaft in jener Sache. Konnte man zu Beginn des Skandals die Tragweite der Verfehlungen und der drohenden Strafen noch nicht abschätzen, muss man zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor konstatieren: Es wird immer mehr und mehr und mehr!

US-Richter erteilt VW einen weiteren Dämpfer

Stets hatte Volkswagen gehofft, die Klagen von US-Investoren, die im Umfeld des Abgasskandals entstanden sind, nach Deutschland auslagern zu können, um etwaige Strafen in diesem juristischen Teilabschnitt minimieren oder sogar umgehen zu können. Nun scheint es so, dass daraus leider nichts wird. Ein US-amerikanischer Richter verweigerte ein solches rechtliches „Outsourcing“ und verdonnerte VW und dessen ehemaligen Boss Martin Winterkorn zu einem verhängnisvollen Stelldichein in Kalifornien.

Die klagenden Investoren sind zum großen Teil amerikanische Pensionsfonds, wie zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge für Polizisten. Diese machten jedoch nicht direkt in VW Aktien, sondern legten Gelder über die sogenannten Aktien-Hinterlegungsscheine an. Dieses außerbörsliche Gegenmodell ermöglicht es, Wertpapiere auch im Ausland handelsfähig zu machen, ohne über die nötigen Zertifikate zu verfügen. Im Zuge der Abgasaffäre seien jenen Anlegern große Schäden entstanden, für welche sie nun eine Entschädigung fordern.

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Ein Gastbeitrag von Norman Stepuhn.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse