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Allianz: Darum gibt der Konzern nun klein bei


Lieber Leser,

noch vor wenigen Wochen hatte der Versicherungskonzern mit großem Tamtam angekündigt, gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2014 Verfassungsbeschwerde einzulegen. Nun macht die Allianz einen Rückzieher und muss deshalb mit der Kündigung einiger Verträge rechnen.

Worum geht es?

In den älteren Lebensversicherungsverträgen der Allianz war die Widerspruchsklausel auf ein Jahr begrenzt. Danach konnte der Kunde nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, sondern lediglich noch kündigen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass dieses Rücktrittsrecht unbegrenzte Gültigkeit haben muss.

Der Unterschied: Bei einer Kündigung kann die Versicherung bereits aufgelaufene Gebühren, Provisionszahlungen etc. zurückbehalten. Bei einem normalen Rückruf muss sie dem Kunden alle Prämien zurückzahlen.

Es geht also um viel, viel Geld. Um welchen Betrag es sich genau handelt, darüber hüllt sich die Allianz in Schweigen. Doch das betroffene Vertragsvolumen dürfte meiner Meinung nach Zigmillionen umfassen.

Die Allianz argumentiert, dass es inzwischen eine Reihe von Klageabweisungen seitens des Bundesgerichtshofs gegeben habe, die die Position der Allianz gegenüber Klägern in dieser Sache stärken würden.

Seltsame Argumentation?

Aha. Fakt ist für mich, dass gemäß dem BGH-Urteil nach wie vor alle zwischen August 1994 und Dezember 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungspolicen bei der Allianz als fehlerhaft gelten. Oder hat der BGH seitdem sein Urteil revidiert? Davon ist mir zumindest nichts bekannt.

Ich vermute mal, die Allianz hat inzwischen eingesehen, dass die Verfassungsbeschwerde ziemlich aussichtslos war. Da ist es für den Versicherungskonzern die bessere Option, das Thema aus den Medien herauszuhalten. So kommen weniger Altkunden auf die Idee, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

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Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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