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Andere Ansichten: Record-Day-Einführung verzögert deutsche Dividendenausschüttungen


An einen interessanten, aber nicht schönen, Aspekt erinnerten jüngst die "Finanzjournalisten". Dabei geht es um die vom Bundestag beschlossene Aktienrechtsnovelle, die ab diesem Jahr greift und die eine liebgewonnene deutsche Tradition schrottet: die Dividendenausschüttung am Tag direkt nach der Hauptversammlung. Aus, vorbei, passé. Der EU sei - mal wieder - gedankt.

Mit Beginn der Dividendensaison 2017 müssen auch deutsche Aktionäre länger auf die Dividendenausschüttung warten, denn diese wird nun in der Regel erst drei Geschäftstage nach dem Aktionärstreffen erfolgen. Mit weit reichenden Folgen!

Denn bislang erhielt die Dividenden, wer am Tag der Hauptversammlung um 23.59 die Aktie im Depot hatten und der Dividendenabschlag (Ex-Dividende) erfolgte dem entsprechend zum Börsenstart am Tag nach der HV. Ab sofort müssen wir uns allerdings auf angelsächsische Verhältnisse einstellen. Es gibt einen sog. "Record-Day", der drei Geschäftstage nach der Hauptversammlung liegt und an dem die Dividende rechnerisch vom Aktienkurs abgezogen wird. Allerdings kann die HV auch eine abweichende Regelung beschließen, was das bisherige automatisierte verfahren erheblich kompliziert. Der Dividendenjäger muss nun darauf achten, was die HV beschließt, um sicherzugehen, dass er

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