DGAP-Adhoc: K+S Aktiengesellschaft: Anpassung des Dividendenvorschlags zur Wahrung der Förderfähigkeit durch die KfW
DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Dividende
Vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten weltweiten Wirtschaftskrise haben Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft aus Gründen der Vorsicht am 8. Mai 2020 beschlossen, den Dividendenvorschlag für das Jahr 2019 auf die gesetzliche Mindestdividende von 0,04 € je Aktie anzupassen (bisheriger Dividendenvorschlag 0,15 € je Aktie). Dies führt zu einer Ausschüttungssumme von 7,7 Mio. € (bisher 28,7 Mio. €). Die Anpassung der Dividende ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch einen staatlich abgesicherten Kredit der KfW für das Unternehmen zu wahren.
Im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus hat K+S an den produzierenden Standorten um-fangreiche Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsrisiken umgesetzt. Dadurch ist es gelungen, die Produktion an fast allen Standorten aufrecht zu erhalten. Die mit diesen Maß-nahmen verbundenen Effizienzverluste sowie die kurzzeitigen, Corona-bedingten Stillstände einzelner Standorte haben das Quartalsergebnis mit lediglich 10 Mio. € negativ beeinflusst. Allerdings hat sich der wichtige Vertrag der großen Kaliproduzenten mit chinesischen Abnehmern aufgrund der Corona-Pandemie auf Ende April verzögert, was Auswirkungen auf die erwartete Erholung der Kalipreise im laufenden Jahr hat. Dazu lassen sich weitere Belastungen aus der der Corona-Pandemie derzeit nicht ausschließen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Verunsicherung an den Kapital- und Finanzmärkten über die wirtschaftlichen Folgen der Krise ist außerdem derzeit nicht auszuschließen, dass die Liquiditätsbeschaffung deutlich erschwert wird. Vor diesem Hintergrund prüft K+S alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sicherung der finanziellen Flexibilität und Liquidität. Ein staatlich abgesicherter KfW-Kredit ist eine dieser Optionen. Kontakt: Investor Relations: Dirk Neumann Telefon: +49 561 9301-1460 [email protected]
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