DGAP-Adhoc: euromicron AG: Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters
DGAP-Ad-hoc: euromicron AG / Schlagwort(e): Rechtssache Neu-Isenburg, 19.12.2019 - Das Amtsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 (Az. 8 IN 533/19) auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses das Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 1 InsO aufgehoben und gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der euromicron AG (WKN A1K030) angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter, Herr Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Das Gericht hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und angeordnet, dass die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Mitteilende Person: ___________________________________________________________________ Pressekontakt euromicron AG:
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