OSRAM Licht AG
München
Wertpapierkennnummer (WKN): LED400 ISIN: DE000LED4000
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C19-AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln,
insbesondere der geltenden Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für
die Aktionäre, die Mitarbeiter und externen Dienstleister sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der
OSRAM Licht AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch
zu machen.
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) am 3. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG
am Dienstag, 3. November 2020, 10:00 Uhr (MEZ),
in der Unternehmenszentrale der OSRAM Licht AG, Marcel-Breuer-Str. 6, 80807 München, ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht
physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, wird
kein Zutritt gewährt. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG i.V.m. § 16 der Satzung der Gesellschaft
über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung
mit den Beschlussvorschlägen).
Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der
ams Offer GmbH
Die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten (Österreich), haben
am 22. September 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung der Hauptversammlung der OSRAM Licht AG auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung
der ams Offer GmbH. Die Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH wird dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
voraussichtlich am 2. November 2020 zustimmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020
zwischen der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen und der ams Offer GmbH als herrschendem Unternehmen zuzustimmen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
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Marcel-Breuer-Str. 6, 80807 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 199675)
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Marcel-Breuer-Str. 6, 80807 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 252979)
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1.1 |
OSRAM unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft ams Offer. Demgemäß ist ams Offer berechtigt, dem Vorstand von OSRAM hinsichtlich
der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen.
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1.2 |
Der Vorstand von OSRAM ist verpflichtet, die Weisungen der ams Offer zu befolgen. ams Offer kann dem Vorstand der OSRAM nicht
die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.
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1.3 |
Weisungen bedürfen der Textform, oder, falls die Weisungen mündlich erteilt werden, sind sie unverzüglich in Textform zu bestätigen.
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2.1 |
OSRAM verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an ams Offer abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung
von Rücklagen nach Ziffer 2.2 dieses Vertrags - der gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden Fassung höchstzulässige Betrag.
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2.2 |
OSRAM kann mit schriftlicher Zustimmung der ams Offer Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen,
sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während
der Vertragsdauer gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf entsprechendes schriftliches Verlangen der ams Offer aufzulösen
und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen oder Gewinnvorträge,
die aus der Zeit vor Wirksamwerden dieses Vertrags stammen, dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages
verwendet werden.
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2.3 |
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung besteht erstmals für das gesamte Geschäftsjahr von OSRAM, in dem dieser Vertrag nach
Ziffer 6.2 wirksam wird. Die Verpflichtung nach Satz 1 wird jeweils am Ende eines Geschäftsjahres von OSRAM fällig und ist
ab diesem Zeitpunkt mit einem Zinssatz von 5 % p.a. zu verzinsen.
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3.1 |
ams Offer ist gegenüber OSRAM gemäß den Vorschriften des § 302 AktG in ihrer Gesamtheit und ihrer jeweils geltenden Fassung
zur Verlustübernahme verpflichtet.
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3.2 |
Die Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht erstmals für das gesamte Geschäftsjahr von OSRAM, in dem dieser Vertrag nach
Ziffer 6.2 wirksam wird. Ziffer 2.3 Satz 2 gilt für die Verpflichtung zum Verlustausgleich entsprechend.
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4.1 |
ams Offer verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der OSRAM ab dem Geschäftsjahr von OSRAM, für das der Anspruch
auf Gewinnabführung der ams Offer gemäß Ziffer 2 wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags eine wiederkehrende Geldleistung
('Ausgleichszahlung') zu zahlen.
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4.2 |
Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der OSRAM für jede auf den Namen lautende Stückaktie der OSRAM
(Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (jede einzelne eine 'OSRAM Aktie' und zusammen die 'OSRAM Aktien') brutto EUR 2,57 abzüglich eines Betrages für die Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für
diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den in dem Bruttobetrag enthaltenden
Teilbetrag von EUR 2,08 je OSRAM Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne
von OSRAM bezieht. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den anteiligen Bruttobetrag
von EUR 2,08 je OSRAM Aktie, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der OSRAM bezieht, 15 %
Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, d.h. EUR 0,33, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen Bruttobetrag
von EUR 0,49 je OSRAM Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich
daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,24 je
OSRAM Aktie für ein volles Geschäftsjahr. Klarstellend wird vereinbart, dass, soweit gesetzlich vorgeschrieben, anfallende
Quellensteuern (etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der Ausgleichszahlung einbehalten werden. Die
Ausgleichszahlung ist am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM für das abgelaufene Geschäftsjahr,
jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres fällig.
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4.3 |
Die Ausgleichszahlung wird erstmals für das gesamte Geschäftsjahr gewährt, für das der Anspruch auf Gewinnabführung der ams
Offer gemäß Ziffer 2 wirksam wird. Sofern der Vertrag während eines Geschäftsjahres der OSRAM endet oder OSRAM während des
Zeitraums, für den die Verpflichtung zur Gewinnabführung gemäß Ziffer 2 gilt, ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich
der Ausgleich zeitanteilig.
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4.4 |
Im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals der OSRAM aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien vermindert sich die
Ausgleichszahlung je OSRAM Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlung unverändert bleibt. Wird das Grundkapital
der OSRAM durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht, gelten die Rechte aus dieser Ziffer 4 auch für die von außenstehenden Aktionären
bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung. Der Beginn der Berechtigung aus den neuen Aktien gemäß dieser Ziffer 4 ergibt sich
aus der von OSRAM bei Ausgabe der neuen Aktien festgesetzten Gewinnanteilsberechtigung.
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4.5 |
Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Ausgleichszahlung
festsetzt, können auch die bereits nach Maßgabe der Ziffer 5 abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der von ihnen
bereits erhaltenen Ausgleichszahlungen verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn
sich ams Offer gegenüber einem außenstehenden Aktionär von OSRAM in einem gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung
eines Spruchverfahrens zu einer höheren Ausgleichszahlung verpflichtet.
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5.1 |
ams Offer verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der OSRAM dessen OSRAM Aktien gegen eine Barabfindung
('Abfindung') in Höhe von EUR 44,65 je OSRAM Aktie zu erwerben.
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5.2 |
Die Verpflichtung der ams Offer zum Erwerb der OSRAM Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem
die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister des Sitzes der OSRAM nach § 10 HGB bekannt gemacht worden
ist. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf Bestimmung des Ausgleichs oder der
Abfindung durch das in § 2 SpruchG bestimmte Gericht bleibt unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem
Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
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5.3 |
Falls bis zum Ablauf der in Ziffer 5.2 genannten Frist das Grundkapital der OSRAM aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer
Aktien erhöht wird, vermindert sich die Abfindung je Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag der Abfindung unverändert bleibt.
Wird das Grundkapital der OSRAM bis zum Ablauf der in Ziffer 5.2 genannten Frist durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht,
gelten die Rechte aus dieser Ziffer 5 auch für die von außenstehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
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5.4 |
Die Übertragung der OSRAM Aktien gegen Abfindung ist für die außenstehenden Aktionäre der OSRAM kostenfrei.
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5.5 |
Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung
festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der Abfindung verlangen. Ebenso werden
alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich ams Offer gegenüber einem außenstehenden Aktionär der OSRAM
in einem gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung verpflichtet.
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6 |
Wirksamwerden und Dauer des Vertrags
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6.1 |
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit jeweils der Zustimmung der Hauptversammlung der OSRAM sowie der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der ams Offer.
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6.2 |
Dieser Vertrag wird wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der OSRAM eingetragen worden ist, frühestens
jedoch zu Beginn des am 1. Oktober 2020 beginnenden Geschäftsjahres von OSRAM.
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6.3 |
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines
Geschäftsjahres der OSRAM gekündigt werden. Der Vertrag kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, das mindestens
fünf Zeitjahre (60 Monate) nach dem Beginn des Geschäftsjahrs der OSRAM endet, in dem dieser Vertrag gemäß Ziffer 6.2 dieses
Vertrages wirksam wird.
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6.4 |
Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn ein wichtiger Grund im steuerlichen Sinne für die Beendigung dieses Vertrags einschließlich solcher
nach R 14.5 (6) KStR (oder einer entsprechenden Nachfolgevorschrift) gegeben ist.
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6.5 |
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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7 |
Patronatserklärung
Die ams AG mit Sitz in Premstätten, Österreich, ('ams AG') hält 100% der Anteile an ams Offer und hat in dieser Eigenschaft als unmittelbare Gesellschafterin, ohne diesem Vertrag
als Vertragspartei beizutreten, die diesem Vertrag informationshalber als Anlage beigefügte Patronatserklärung abgegeben.
In dieser Patronatserklärung hat ams AG sich uneingeschränkt und unwiderruflich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass ams Offer in der Weise finanziell ausgestattet wird, dass ams Offer stets in der Lage ist, alle ihre Verbindlichkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vollständig bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht
zum Verlustausgleich nach § 302 AktG. ams AG steht den außenstehenden Aktionären der OSRAM gegenüber unwiderruflich und im
Grundsatz uneingeschränkt dafür ein, dass ams Offer alle ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag, insbesondere zur Zahlung von Ausgleichszahlung und Abfindung, vollständig bei deren Fälligkeit erfüllt.
Insoweit steht den außenstehenden Aktionären der OSRAM ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an
ams Offer zu. Dieser Anspruch und eine entsprechende Haftung der ams AG gegenüber außenstehenden Aktionären der OSRAM sind
aber auf den Fall beschränkt, dass ams Offer ihre Verpflichtungen gegenüber außenstehenden Aktionären der OSRAM aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht vollständig bei deren Fälligkeit erfüllt und ams AG ihrer vorstehenden Ausstattungspflicht
nicht nachkommt.
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8 |
Schlussbestimmungen
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, oder im Vertrag sich
eine Lücke befindet, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem
am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, sofern
sie den Punkt bedacht hätten.
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München, 22. September 2020
Dr. Olaf Berlien
Vorsitzender des Vorstands, CEO
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Kathrin Dahnke
Mitglied des Vorstands, CFO
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München, 22. September 2020
Alexander Everke
Geschäftsführer
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Ingo Bank
Geschäftsführer
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Anlage:
Patronatserklärung der ams AG, Premstätten (Österreich)
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Premstätten, 22. September 2020
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OSRAM Licht AG Marcel-Breuer-Str. 6 80807 München Deutschland
ams Offer GmbH, Marcel-Breuer-Str. 6, 80807 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 252979 ('ams Offer'), beabsichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ('Vertrag') mit der OSRAM Licht AG, Marcel-Breuer-Str. 6, 80807 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 199675 ('OSRAM'), abzuschließen, mit OSRAM als beherrschtem und zur Gewinnabführung verpflichteten Unternehmen. Die ams AG, eine nach dem
Recht von Österreich gegründete und unter diesem tätige Aktiengesellschaft mit Sitz in Premstätten ('ams AG'), hält unmittelbar 100% der Anteile an ams Offer. ams AG gibt hiermit folgende Erklärungen ab, ohne dem Vertrag als Partei
beizutreten:
1. |
ams AG verpflichtet sich uneingeschränkt und unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass ams Offer in der Weise finanziell
ausgestattet wird, dass ams Offer stets in der Lage ist, alle ihre Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag
vollständig bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum Verlustausgleich nach § 302 AktG.
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2. |
ams AG steht den außenstehenden Aktionären der OSRAM gegenüber uneingeschränkt und unwiderruflich dafür ein, dass ams Offer
alle ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere zur Zahlung von Ausgleichszahlung
und Abfindung, vollständig bei deren Fälligkeit erfüllt. Insoweit steht den außenstehenden Aktionären der OSRAM ein eigener
Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an ams Offer zu. Die Haftung von ams AG gemäß den beiden vorgenannten
Sätzen gilt jedoch nur für den Fall, dass ams Offer ihre Verpflichtungen gegenüber den außenstehenden Aktionären der OSRAM
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bei deren Fälligkeit nicht vollständig erfüllt und ams AG ihrer Ausstattungsverpflichtung
nach Ziffer 1 dieser Patronatserklärung nicht nachkommt.
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3. |
Diese Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus
oder im Zusammenhang mit dieser Erklärung zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig,
München, Deutschland.
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Alexander Everke
CEO
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Ingo Bank
CFO
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2. |
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Anteilseignervertreter), und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich
nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes richtet (Arbeitnehmervertreter).
Nachdem die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Herr Arunjai Mittal, Herr Dr. Roland Busch und Herr Frank (Franciscus)
H. Lakerveld mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 jeweils ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt haben, hat der Vorstand
der Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht München beantragt, Herrn Dr. Thomas Stockmeier, Herrn Johann Peter Metzler und
Herrn Johann Christian Eitner jeweils ab Beginn des 29. Juli 2020 bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG zu bestellen. Mit Beschluss vom 29. Juli 2020 hat das Amtsgericht München Herrn Dr. Thomas
Stockmeier, Herrn Johann Peter Metzler und Herrn Johann Christian Eitner antragsgemäß zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.
Die Amtszeit dieser drei Mitglieder wird folglich mit der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. November
2020 enden. Aus diesem Grund sollen die vorgenannten Personen nunmehr von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 MitbestG zu mindestens 30 % aus Frauen
und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Weder die Anteilseigner- noch die Arbeitnehmervertreter haben auf Grund eines
mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung des Mindestanteils widersprochen,
so dass der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist. Dem Aufsichtsrat müssen damit insgesamt mindestens vier
Frauen und mindestens vier Männer angehören, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat
der Gesellschaft gehören derzeit drei Frauen und drei Männer als Arbeitnehmervertreter sowie zwei Frauen und vier Männer (einschließlich
Herrn Dr. Thomas Stockmeier, Herrn Johann Peter Metzler und Herrn Johann Christian Eitner) als Vertreter der Anteilseigner
an. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag seines Nominierungsausschusses, vor,
a) |
Herrn Dr. Thomas Stockmeier, geboren am 14. Juli 1958, Mitglied des Vorstands der ams AG, Premstätten (Österreich), wohnhaft in Premstätten (Österreich),
als Nachfolger von Herrn Arunjai Mittal, Singapur;
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b) |
Herrn Johann Peter Metzler, geboren am 31. März 1959, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Lauterach (Österreich),
als Nachfolger von Herrn Dr. Roland Busch, Erlangen;
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c) |
Herrn Johann Christian Eitner, geboren am 9. April 1957, Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der ams AG, Premstätten (Österreich), wohnhaft in Kirchberg (Österreich),
als Nachfolger von Herrn Frank (Franciscus) H. Lakerveld, Hattingen;
|
mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. November 2020 als Anteilseignervertreter
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der
ursprünglichen Amtszeit von Herrn Arunjai Mittal, Herrn Dr. Roland Busch und Herrn Frank (Franciscus) H. Lakerveld, also für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit gemäß dem vorstehenden Satz beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Amtszeit läuft demnach bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat zuletzt am 24. September 2019 für seine Zusammensetzung beschlossenen
konkreten Ziele und strebt die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Dabei hat der Aufsichtsrat auf Diversität
geachtet. Der Stand der Umsetzung dieser Ziele zum 30. September 2019 ist im Corporate Governance Bericht sowie der Erklärung
zur Unternehmensführung veröffentlicht, die im Internet unter
www.osram-group.de/hauptversammlung |
als Bestandteile des Geschäftsberichts 2019 zur Verfügung stehen.
Das Ziel des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens zwei im Sinne von Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) vom kontrollierenden Aktionär unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, ist gewahrt. Auch der in den Empfehlungen
C.6 und C.7 des DCGK vorgesehene Mindestanteil von unabhängigen Anteilseignervertretern ist weiterhin erfüllt.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Am Ende dieser Einberufung sind die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten beigefügt, die über relevante
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft geben (Empfehlungen C.13 und C.14 des DCGK) sowie Angaben zu ihrer
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 5 AktG) enthalten.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind unter anderem folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.osram-group.de/hauptversammlung |
zugänglich:
* |
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH vom 22. September 2020 (einschließlich
der dem Vertrag als Anlage beigefügten Patronatserklärung der ams AG, Premstätten (Österreich), vom 22. September 2020);
|
* |
die festgestellten Jahresabschlüsse und die gebilligten Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte für die
OSRAM Licht AG und für den OSRAM Licht-Konzern für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019;
|
* |
der festgestellte Jahresabschluss der ams Offer GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr (Jahr der Gründung) 2019;
|
* |
die festgestellten Jahresabschlüsse samt Lageberichten und gebilligten Konzernabschlüsse samt Konzernlageberichten für die
ams AG, Premstätten (Österreich), bzw. den ams-Konzern, Premstätten (Österreich), für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019;
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* |
der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der OSRAM Licht AG und der Geschäftsführung der ams Offer
GmbH, inklusive Anlagen, einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, insbesondere zur Ermittlung des Unternehmenswerts der OSRAM Licht AG;
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* |
der Prüfungsbericht gemäß § 293e AktG des gemeinsam für die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH gerichtlich bestellten Vertragsprüfers,
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, inklusive Anlagen; und
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* |
Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten.
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Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen sowie Aktionärsportal
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
zugänglich.
Etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie bekannt zu machende Ergänzungsverlangen
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite veröffentlicht werden. Die gesamte Hauptversammlung wird
für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über das Online-Portal der Gesellschaft (Aktionärsportal) übertragen, das unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
zu erreichen ist.
Über das Aktionärsportal können sich im Aktienregister eingetragene Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten zur Hauptversammlung
anmelden. Im Aktienregister eingetragenen Aktionären, die rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sind (siehe dazu den
Abschnitt 'Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts') oder ihren Bevollmächtigten wird über das Aktionärsportal unter anderem die Ausübung des Stimmrechts vor und während der
Hauptversammlung ermöglicht. Über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 96.848.074 Stück teilnahme-
und stimmberechtigte Aktien ohne Nennbetrag, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit
96.848.074. Diese Gesamtzahlen schließen jeweils im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene
2.664.388 Stück eigene Aktien ein, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten,
Übertragung der Hauptversammlung
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November
2020 auf Grundlage des C19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
durchgeführt.
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können daher nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können sich zur Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung über das Aktionärsportal
unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
zuschalten (Zuschaltung).
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands zu Beginn der virtuellen Hauptversammlung werden auch für die Allgemeinöffentlichkeit
in Bild- und Ton im Internet unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
übertragen. Die Manuskripte der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands werden am Mittwoch, den 28. Oktober
2020, vorab im Internet unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
veröffentlicht. Eine Aufzeichnung der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands stehen nach der virtuellen Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse zur Verfügung.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort
und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie nachstehend näher beschrieben, ausüben.
Aktionärsportal
Die Gesellschaft bietet den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten für die virtuelle Hauptversammlung das Aktionärsportal
unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
an.
Das Aktionärsportal ist ab dem 4. Oktober 2020 für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über das Aktionärsportal
können sich Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden oder zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuschalten. Diejenigen
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im
Aktienregister eingetragen sind (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre), oder ihre Bevollmächtigten können über das Aktionärsportal unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, melden
sich mit dem bei der Registrierung selbst gewählten Zugangspasswort im Aktionärsportal an. Alle übrigen im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre erhalten mit den Unterlagen, die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden (Einladungsschreiben), ihre Aktionärsnummer und ein Initialpasswort für den Erstzugang zum Aktionärsportal. Bevollmächtigte (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) erhalten nach erfolgter Anmeldung und Übermittlung der Vollmacht sowie
ggf. des notwendigen Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft individuelle Zugangsdaten, mit denen sie das Aktionärsportal
für die angemeldeten Aktien nutzen können.
Weitere Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals und zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ausübung ihrer Rechte erhalten
die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben und über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
Dort können auch weitere Einzelheiten zu den Nutzungsbedingungen abgerufen werden. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einberufung.
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt. Die
Anmeldung muss gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft spätestens bis
Dienstag, 27. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MEZ),
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) in deutscher oder englischer Sprache eingegangen sein,
und zwar unter der Anschrift
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OSRAM Licht AG c/o Computershare Operations Center 80249 München (Anmeldeadresse)
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oder per Telefax an: +49 (0) 89 30903-74675
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oder per E-Mail an: [email protected]
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Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich online über das Aktionärsportal unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
anzumelden.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular,
das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung von Weisungen genutzt werden kann, sowie online im Aktionärsportal.
Das Anmeldeformular kann auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
heruntergeladen werden.
Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute) gemäß § 135 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbieten, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Möglichkeit der Zuschaltung und die Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung
des Aktienregisters, die in der Zeit vom 28. Oktober 2020 bis 3. November 2020 (jeweils einschließlich) zugehen, werden erst
mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 3. November 2020 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
(sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 27. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MEZ).
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne sich zu der Hauptversammlung zuzuschalten, durch Briefwahl ausüben. Briefwahl
ist in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) möglich. Zur Ausübung des Stimmrechts
durch Briefwahl sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt.
Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären das mit dem Einladungsschreiben übersandte Briefwahlformular, das Teil des Anmeldeformulars
ist, zur Verfügung. Das Anmeldeformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert
werden. Darüber hinaus kann das Anmeldeformular auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Wenn die Aktionäre die Briefwahlmöglichkeit auf dem Anmeldeformular verwenden, können diese Briefwahlstimmen
ausschließlich unter der
- |
Anschrift OSRAM Licht AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München,
|
- |
Telefax-Nummer +49 (0) 89 30903-74675, oder
|
- |
E-Mail-Adresse [email protected]
|
bis zum 2. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Abgabe, die Änderung
und den Widerruf der Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang bei der Gesellschaft. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
auch das Aktionärsportal unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 4. Oktober 2020 bis zum Beginn
der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung
oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind im Einladungsschreiben enthalten. Entsprechende Informationen zur Durchführung der elektronischen
Briefwahl über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
abrufbar.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Zur Ausübung des Stimmrechts
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
berechtigt.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen
der Aktionäre für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wird keine ausdrückliche
Weisung erteilt, enthalten sie sich der Stimme.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter das mit dem Einladungsschreiben übersandte Vollmachts- und Weisungsformular, das Teil des Anmeldeformulars
ist, zur Verfügung. Das Anmeldeformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert
werden. Darüber hinaus kann das Anmeldeformular auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Wenn die Aktionäre die Vollmachts- und Weisungsmöglichkeit auf dem Anmeldeformular nutzen möchten,
können Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich unter der
- |
Anschrift OSRAM Licht AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München,
|
- |
Telefax-Nummer +49 (0) 89 30903-74675, oder
|
- |
E-Mail-Adresse [email protected]
|
bis zum 2. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, die Änderung
und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang bei der Gesellschaft.
Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege
der Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch das Aktionärsportal unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist ab dem 4. Oktober 2020 bis zum Beginn
der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe und die Erteilung von Vollmacht und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich,
die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind im
Einladungsschreiben enthalten. Entsprechende Informationen zur Durchführung der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
abrufbar.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können zur Ausübung ihres Stimmrechts und sonstiger Rechte neben den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern auch einen Dritten bevollmächtigen (bevollmächtigte Dritte). Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134
Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung Dritter zur Stimmrechtsausübung
nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten)
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen
und sich mit diesen abzustimmen.
Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten und die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten,
wird empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Aktionärs-Hotline (siehe
dazu unten im Abschnitt 'Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung') oder unter der oben genannten Adresse mit der
Anmeldestelle in Verbindung zu setzen.
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt
wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten (in diesem
Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist der Gesellschaft unter der
- |
Anschrift OSRAM Licht AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München,
|
- |
Telefax-Nummer +49 (0) 89 30903-74675, oder
|
- |
E-Mail-Adresse [email protected]
|
zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf dem Postweg, so muss diese Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 2. November 2020,
24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung
oder der Widerruf einer Bevollmächtigung sind an die oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen noch möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
wird.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht
das mit dem Einladungsschreiben übersandte Vollmachtsformular, das Teil des Anmeldeformulars ist, zu verwenden. Das Anmeldeformular
kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Anmeldeformular
auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
heruntergeladen werden.
Vollmachten können ab dem 4. Oktober 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung auch elektronisch über
das Aktionärsportal erteilt werden.
Nach Erteilung einer Vollmacht durch den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär werden dem bevollmächtigten Dritten individuelle
Zugangsdaten für das Aktionärsportal zugesandt. Wird die Vollmacht unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt,
ist ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den
oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang
mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind im Einladungsschreiben enthalten. Entsprechende Informationen zur
Durchführung der Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
abrufbar.
Fragemöglichkeit der Aktionäre
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl.
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Samstag,
31. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MEZ), über das Aktionärsportal unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
einzureichen.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Bei der Beantwortung von Fragen wird
der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet und nicht zusammengefasst werden), wenn
mit der Übermittlung der Frage im Aktionärsportal ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über das
Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts
aus. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Samstag oder einem
Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind
nicht entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB)
an den Vorstand der OSRAM Licht AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Samstag, den 3. Oktober 2020, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
|
Vorstand der OSRAM Licht AG Marcel-Breuer-Str. 6 80807 München
|
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung, den in § 125 Abs. 2 und 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich
zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt
hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit
Montag, der 19. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m.
§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten
die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.
Etwaige Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG (nebst Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
sind ausschließlich zu richten an:
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OSRAM Licht AG Marcel-Breuer-Str. 6 80807 München
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oder per Telefax an: +49 (0) 89 6213-3629
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oder per E-Mail an: [email protected]
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Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von
Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Auf Grundlage des C19-AuswBekG haben die Aktionäre in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG,
jedoch die Möglichkeit, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der
Vorstand kann zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung
einzureichen sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 C19-AuswBekG). Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur 'Fragemöglichkeit der Aktionäre' nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG
wird verwiesen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
Informationen zu den unter Tagesordnungspunkt 2 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten insbesondere gemäß § 125
Abs. 2, Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des DCGK
Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Dr. Thomas Stockmeier
Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 14. Juli 1958 in Naila Nationalität: Deutsch Beruf: Mitglied des Vorstands der ams AG, Premstätten (Österreich) Wohnort: Premstätten (Österreich)
Ausbildung:
1985 |
Diplom-Ingenieur Werkstoffwissenschaften (Dipl.-Ing. Univ.), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
1990 |
Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
1985-1986 |
Semikron Elektronik GmbH, Nürnberg, Entwicklungsingenieur |
1987-1992 |
ABB Corporate Research, Baden (Schweiz), Projektleiter und Gruppenleiter |
1992-1994 |
ABB Semiconductors AG, Baden (Schweiz), Leiter Forschung |
1994-1998 |
ABB Semiconductors Inc., Los Angeles, Kalifornien (USA), President & General Manager |
1998-1999 |
ABB Semiconductors AG, Lenzburg (Schweiz), Strategic Marketing, Leiter Forschung & Entwicklung |
1999-2013 |
Semikron Elektronik GmbH, Nürnberg, Geschäftsführer und Chief Technology Officer (Forschung & Entwicklung, Qualität, Produktion,
Geschäftsbereiche)
|
2013-2014 |
ams AG, Premstätten (Österreich), Leiter der Geschäftsbereiche Industrial & Medical, Automotive |
2014-heute |
ams AG, Premstätten (Österreich), Vorstand und Chief Operating Officer (Operations & Supply Chain, Quality, Research & Development) |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der OSRAM Licht AG:
Herr Dr. Stockmeier verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in verschiedenen in- und ausländischen Managementpositionen
in den Bereichen Halbleiter und Mikroelektronik, dabei insbesondere in den Feldern Forschung und Entwicklung, Produktion,
Supply Chain, Einkauf, Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, IT sowie diverser Geschäftsbereiche. Er hat tiefgehende
Kenntnisse der Marktsegmente Consumer, Computing, Medizintechnik, Industrieautomatisierung, Automotive und verfügt weltweit
über hervorragende Kunden- und Lieferantenkontakte.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
OSRAM GmbH, München
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Johann Peter Metzler
Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 31. März 1959 in Bregenz (Österreich) Nationalität: Österreichisch Beruf: Selbständiger Unternehmensberater Wohnort: Lauterach (Österreich)
Ausbildung:
1983 |
Abschluss Diplomstudium der Mathematik und Physik an der Universität Innsbruck (Österreich) |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
1984-1987 |
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, Zentralbereich Technik - Entwicklungsingenieur IC & CAD-Software |
1987-1992 |
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, Bereich Halbleiter, Leitung ASIC Entwicklung & Marketing |
1992-1996 |
Siemens Components Pte Ltd, Singapur, General Manager und Leitung Forschung & Entwicklung |
1997-2005 |
NewLogic Technologies AG, Lustenau (Österreich), Gründer und Vorstandsvorsitzender |
2006-2008 |
Wipro Ltd, Bangalore, heute: Bengaluru (Indien), Chief Strategist |
2000-2014 |
Photeon Technologies GmbH, Lustenau (Österreich), Gründer und Chairman |
2010-2018 |
Zumtobel Licht AG, Dornbirn (Österreich), Aufsichtsrat und Mitglied Strategie-Ausschuss |
Seit 2008 |
Selbständiger Unternehmensberater |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der OSRAM Licht AG:
Herr Metzler besitzt aufgrund seiner langjährigen, internationalen Tätigkeit als Geschäftsführer und Aufsichtsrat von weltweit
tätigen, privaten und börsennotierten Industrieunternehmen umfassende Erfahrungen in der strategischen und operativen Führung
eines Technologie-Unternehmens. Seine Ausbildung und sein beruflicher Werdegang begründen Herrn Metzlers besondere Kenntnisse
über die für den OSRAM-Konzern relevanten Technologien und Branchen (Halbleiter, Optoelektronik, Sensorik und Licht). Darüber
hinaus verfügt Herr Metzler über solide Erfahrung in der Tätigkeit als Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- |
Aquin & Cie AG, München
|
- |
OSRAM GmbH, München
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- |
ecoRobotix AG, Yverdon-les-Bains (Schweiz)
|
- |
Dornbirner Sparkasse Bank AG, Dornbirn (Österreich)
|
Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Johann Christian Eitner
Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 9. April 1957 in Feldbach (Österreich) Nationalität: Österreichisch Beruf: Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der ams AG, Premstätten (Österreich) Wohnort: Kirchberg (Österreich)
Ausbildung:
1972-1976 |
Elektroinstallateur |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
1976-1980 |
Angestellter im Elektrogroßhandel |
1980-1984 |
Hausmann |
1984-1994 |
Vorarbeiter in der Maskenlithographie bei der ams AG, Premstätten (Österreich) |
Seit 1994 |
Freigestellter Betriebsrat bei der ams AG, Premstätten (Österreich) |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der OSRAM Licht AG:
Herr Eitner ist seit über 40 Jahren in der Elektronik- bzw. Halbleiterbranche tätig. Er verfügt über Kenntnisse und langjährige
Erfahrung in den für die Gesellschaft wesentlichen Märkten und auf den Gebieten Produktion, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung.
Zudem hat Herr Eitner eine über 25-jährige Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied eines Halbleiterunternehmens. Aus diesem Grund
ist er mit der Corporate Governance sowie Compliance, Controlling und Risikomanagement eines Industrieunternehmens vertraut.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
OSRAM GmbH, München
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Die vorstehenden Angaben werden auf der Internetseite
www.osram-group.de/de-DE/our-company/our-management/supervisory-board
fortlaufend aktualisiert veröffentlicht.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß Empfehlung C.13 des
DCGK
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des DCGK wird vorsorglich offengelegt, dass die ams AG, Premstätten (Österreich), mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft mittelbar über die ams Offer GmbH hält. Die ams Offer GmbH ist direkte
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, kontrolliert die Gesellschaft unmittelbar und ist 100-prozentige Tochtergesellschaft
der ams AG, Premstätten (Österreich).
Herr Dr. Thomas Stockmeier ist Mitglied des Vorstands der ams AG, Premstätten (Österreich), sowie Mitglied der Geschäftsführung
der ams Offer GmbH.
Herr Johann Christian Eitner ist freigestellter Betriebsrat bei der ams AG, Premstätten (Österreich).
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Dr. Thomas Stockmeier und Herrn Johann Christian Eitner
und der OSRAM Licht AG oder den Organen der Gesellschaft keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen.
Herr Johann Peter Metzler steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
OSRAM Licht AG, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Hinweise zum Datenschutz
Wir führen die Hauptversammlung als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten unter Verwendung
von Bild- und Tonübertragungen (virtuelle Hauptversammlung) mit der Möglichkeit zur Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung
durch.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des AktG, des C19-AuswBekG sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Die Datenverarbeitung ist erforderlich,
um die Anmeldung und Zuschaltung der Aktionäre und Aktionärsvertreter zur virtuellen Hauptversammlung abzuwickeln und den
Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Wenn
Sie uns die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht mitteilen, können wir Ihnen möglicherweise keine Zuschaltung zur
Hauptversammlung oder Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ermöglichen.
Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
|
OSRAM Licht AG Marcel-Breuer-Str. 6 80807 München Telefon: +49 89 (0) 6213-0 Telefax: +49 89 (0) 6213-2020 E-Mail: [email protected]
|
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogenen
Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
zu.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Zweck und Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der DSGVO können jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
(dort im Bereich 'Datenschutz für Aktionäre') abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden:
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein Endgerät (z. B. einen Computer). Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung benötigen Sie zudem Lautsprecher oder Kopfhörer. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal
wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Ab dem 2. November 2020, 10:00 Uhr (MEZ), wird unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
eine Testsequenz (Bild und Ton) angeboten werden, mit welcher Sie die Eignung Ihrer Hard- und Software für die Zuschaltung
zu der virtuellen Hauptversammlung überprüfen können.
Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal
anmelden können (siehe dazu oben im Abschnitt 'Aktionärsportal').
Am 3. November 2020 können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ab 9:30 Uhr (MEZ) unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
durch Eingabe der Zugangsdaten im Aktionärsportal zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 4. Oktober 2020 möglich.
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal erhalten die Aktionäre mit dem Einladungsschreiben, welches die im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen zur Nutzung des Aktionärsportals sind unter der Internetadresse
www.osram-group.de/hauptversammlung
abrufbar.
Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal oder zu Ihrer Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung stehen Ihnen vor und
während der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters Computershare unter der folgenden Rufnummer
gerne zur Verfügung.
Aktionärs-Hotline: +49 (0) 89 30903 6337
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr (MESZ/MEZ), und am Tag der Hauptversammlung,
dem 3. November 2020, ebenfalls ab 9:00 Uhr (MEZ), erreichbar.
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Sie sich auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister
Computershare unter der E-Mail-Adresse
[email protected]
wenden.
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen.
Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des internetgestützten Aktionärsportals
kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der
Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen
Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung
sowie den Zugang zum Aktionärsportal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine
Verantwortung für Fehler und Mängel der für das Aktionärsportal eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der
eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig
von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern
es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten,
die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.
München, im September 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
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