Menü
Microsoft selbst warnt vor der Verwendung von Internet Explorer, da er nicht mehr den neuesten Web- und Sicherheitsstandards entspricht. Wir können daher nicht garantieren, dass die Seite im Internet Explorer in vollem Umfang funktioniert. Nutze bitte Chrome oder Firefox.

DGAP-News: Mensch und Maschine Software SE legt Zahlen für Q1/2020 vor


DGAP-News: Mensch und Maschine Software SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Mensch und Maschine Software SE legt Zahlen für Q1/2020 vor

21.04.2020 / 08:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MuM im Q1 weiter auf Rekordjagd - trotz Corona
- Umsatz +24,5% / Netto +34% / Cashflow verdoppelt
- Ziele für 2020 bestätigt - Q1 als komfortables Polster

Wessling, 21. April 2020 - Der CAD/CAM-Spezialist Mensch und Maschine Software SE (MuM - ISIN DE0006580806) blieb im ersten Quartal 2020 auf Rekordjagd: Mit einem Plus von +24,5% beim Umsatz und +34% beim Nettogewinn wurde die Vorjahres-Dynamik fortgesetzt, vor allem dank der hohen Nachfrage beim Umstieg von Autodesk-Wartung auf -Miete sowie bei BIM-Lösungen, und dies trotz gewisser Corona-Bremseffekte.

Der Konzernumsatz stieg auf den Rekordwert von EUR 78,63 Mio (Vj 63,17 / +24,5%), mit EUR 20,48 Mio (Vj 18,40 / +11%) aus der Software und EUR 58,15 Mio (Vj 44,77 / +30%) aus dem Systemhaus-Geschäft.

Das Betriebsergebnis EBIT wuchs auf starke EUR 11,08 Mio (Vj 8,16 / +36%), ebenfalls ein neuer Firmenrekord. Die Software trug EUR 5,47 Mio (Vj 4,79 / +14%) bei, das Systemhaus EUR 5,61 Mio (Vj 3,37 / +66%).

Das Nettoergebnis nach Anteilen Dritter sprang um 34% auf EUR 6,62 Mio (Vj 4,95) bzw. 39 Cent (Vj 29) pro Aktie. Der operative Cashflow hat sich mehr als verdoppelt und erreichte mit EUR 13,64 Mio (Vj 6,61) ebenfalls einen neuen Rekordwert.

Die Corona-Krise hat den Umsatz um ca. EUR 1-2 Mio und das EBIT um ca. EUR 0,8-1,5 Mio belastet, vor allem im CAM- und Schulungsgeschäft. Der Einfluss blieb also relativ überschaubar und hat lediglich ein noch höheres Rekordergebnis verhindert.

MuM-Chef Adi Drotleff ist zwar auf weitere Bremseffekte gefasst, bleibt aber zuversichtlich: „Vor allem im zweiten Quartal erwarten wir noch deutliche Corona-Bremseffekte, und es ist im Moment nicht abschätzbar, wie rasch danach die wirtschaftliche Erholung einsetzt. Trotzdem sehen wir gute Chancen, dass das komfortable Polster aus Q1 ausreicht, um unsere relativ zum organischen Wachstum des Jahres 2019 eher defensiv angesetzten Ziele für das Gesamtjahr 2020 zu erreichen. Wir streben daher weiterhin ein Nettogewinn-Wachstum um +18-24% auf 117-123 Cent pro Aktie sowie eine Dividende von 100-105 Cent nach 85 Cent für 2019 an."


 


21.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mensch und Maschine Software SE
Argelsrieder Feld 5
82234 Wessling
Deutschland
Telefon: +49 (0)815 3933-0
Fax: +49 (0)815 3933-100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mum.de
ISIN: DE0006580806
WKN: 658 080
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1025907

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1025907  21.04.2020 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1025907&application_name=news&site_id=sharewise

Mensch und Maschine Software SE Aktie

57,30 €
-1,88 %
Ein deutlicher Kursrückgang bei Mensch und Maschine Software SE heute, um -1,88 %.

Like: 0
Teilen
Die EQS Group ist ein internationaler Anbieter von regulatorischen Technologien in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations. Mehrere tausend Unternehmen weltweit schaffen mit der EQS Group Vertrauen, indem sie komplexe Compliance-Anforderungen erfüllen, Risiken minimieren und transparent mit Stakeholdern kommunizieren.

Rechtlicher Hinweis

Kommentare