DGAP-News: NEXR Technologies SE: Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund DPR-Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 HGB
DGAP-News: NEXR Technologies SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
NEXR Technologies SE: Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund DPR-Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 HGB Berlin, 20. Dezember 2019 Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat erwartungsgemäß eine fehlerhafte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verstöße gegen anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017: 1. Der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft: Die Darstellung und Analyse der Ertragslage sei nicht angemessen, der Risikobericht sei nicht vollständig und der für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte Umsatzbetrag von EUR 13 Mio. sei um mehr als 95 % zu hoch angegeben. 2. Die Werthaltigkeit des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 mit EUR 21,2 Mio. angesetzten - aus der Verschmelzung mit der STARAMBA GmbH im Jahr 2016 resultierenden - Geschäfts- oder Firmenwertes habe nicht nachgewiesen werden können. 3. Die Anhangangaben im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 3,6 Mio. sowie die Darstellung der Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzlage der STARAMBA SE seien nicht sachgerecht. Geschäftsführender Direktor und Verwaltungsrat der NEXR Technologies SE haben der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt. Nach dieser Einverständniserklärung wurde gemäß § 342b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom abschließenden Prüfergebnis der DPR in Kenntnis gesetzt. Zudem wird die Gesellschaft die Fehlerfeststellung in Abstimmung mit der BaFin im Bundesanzeiger veröffentlichen. Darüber hinaus haben die entsprechenden Fehler in der Rechnungslegung bereits im Jahresabschluss 2018 Berücksichtigung gefunden. Der Jahresabschluss 2018 der STARAMBA SE (nun unter NEXR Technologies SE firmierend) wurde durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Die Fehlerfeststellung berührt Umsatz und Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nicht. ____________________________________________________________________________ Über NEXR Technologies Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: NEXR Technologies SE; Lydia Herrmann, Investor Relations; Aroser Allee 60; 13407 Berlin; Deutschland
20.12.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | NEXR Technologies SE |
Aroser Allee 60 | |
13407 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0) 30 403 680 14-0 |
Fax: | +49 (0) 30 403 680 14-1 |
E-Mail: | [email protected] |
Internet: | www.nexr-technologies.com |
ISIN: | DE000A1K03W5 |
WKN: | A1K03W |
Börsen: | Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 941961 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
941961 20.12.2019