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Das Anlegerschutz – Funktionsverbesserungsgesetz


Morgen ist es soweit! Das Kabinett will das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verabschieden, und somit die Rechte von Privatanlegern stärken. Als eine weitere Konsequenz aus der Finanzkrise soll der Gesetzentwurf, der sich im Wesentlichen aus drei Teilbereichen zusammensetzt, künftig mehr Sicherheit bei Finanzanlagen bieten. Der wesentliche Punkt ist der Schutz von Anlegern durch Falschberatung. Die Gesetzgebung will damit erreichen, dass der Vertrieb von Finanzprodukten, der oftmals vorrangig durch die Höhe der an den Vertrieb gezahlten Provisionen sowie Eigeninteressen von Initiatoren bestimmt wurde, künftig in erster Linie den Anlegerinteressen Rechnung tragen soll.

Um künftigen Falschberatung entgegenzuwirken, soll die deutsche Finanzaufsicht nun die Möglichkeit erhalten, bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen, unter anderem durch Offenlegung von Provisionen entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Hier wurde allerdings nicht klar welche Provisionshöhe noch als moralisch vertretbar angesehen werden kann. Zudem sollen alle Berater sowie die Verantwortlichen für Vertriebsvorgaben bei der BaFin registriert werden und müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Gegen auffällig gewordene Berater und Kundenbetreuer kann somit künftig ein Beratungsverbot verhängt werden..

Weiter soll ein bundesweit einheitliches Informationsblatt entworfen werden, dass die Chancen, Risiken, und vor allem die Provisions- und sonstige weichen Kosten verständlich vermittelt, sodass auch “Lischen Müller” künftig weiß was sie dort unterschreibt. Ob dieses Informationsblatt dann aber jedem Anleger vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden muss, oder welche Inhalte dieses hat wurde bislang nicht veröffentlicht. Fraglich ist in dem Zusammenhang auch ob es überhaupt möglich sein kann die teilweise komplexen Finanzprodukte aus den unterschiedlichsten Branchen am Markt allumfassend und transparent darzustellen.

Die beiden weiteren Punkte, die man mit der neuen Gesetzgebung regeln will ist die künftige Kontrolle von feindlichen oder zumindest unfreundlichen Übernahmen börsennotierter Unternehmen mittels hochspekulativer Finanzinstrumente, wie es erst kürzlich bei den beiden Unternehmen Continental durch Schaeffler, und VW durch Porsche passiert ist. Auch hier müssen neue Regelungen geschaffen werden, um mehr Transparenz in den Handel mit Stimmrechten zu bekommen. Letztendlich wusste niemand im Fall VW/Porsche bis zuletzt wer welche Stimmrechte an welcher AG besitzt…was letztendlich eine Menge Menschen eine ganze Menge Geld, und manche sogar zumindest indirekt das Leben gekostet hat…

Der letzte der drei Punkte, ist die Reglementierung des Marktes für offene Immobilienfonds, bezogen auf die künftige Haltedauer der Anteilsscheine an solchen Gesellschaften. Während der Krise waren einige der Anbieter und Fondsgesellschaften in Schieflage geraten, bzw. konnten den Anlegern Ihre Einlagen nicht mehr auszahlen. Hiervon betroffen war immerhin nahezu ein Drittel aller Anbieter im Markt was ungefähr eine Kapital von 26 Milliarden Euro entspricht. Künftig will man eine Mindesthaltepflicht der Fondsanteile von zwei Jahren einführen um eine schlagartigen und für die Fondsgesellschaft existenzgefährdenden Abfluss des jeweiligen Fondsvermögens zu verhindern. Anleger die vor Ablauf dieser Frist verkaufen müssen dann mit finanziellen Einbußen rechnen. Erst nach fünf Jahren soll die Auszahlung ohne Abschlag möglich sein.

Über die Sinnhaftigkeit dieses Entwurfes kann man durchaus streiten, und ich bin nicht der Meinung, dass dies Anleger im Zuge einer allgemeinen Panik demnächst davon abhalten wird Ihre Anteile überstürzt zu verkaufen. Die hier angestrebten Fristen bringen mich zwangsläufig zum Thema geschlossene Immobilienfonds. Warum hier nicht entsprechende Regelungen getroffen wurden um Anleger künftig besser zu schützen ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. In wie weit die Beraterhaftung in der Zukunft verhindern kann dass geschlossenen Immobilienfonds durch Misswirtschaft und überhöhte Provisionsstrukturen ( Beispiele dafür gibt es mehr als genug!) pleite gehen, und Anleger Ihre gesamten Spareinlagen verlieren bleibt fraglich. Man kann sich nur wünschen dass der neue Gesetzentwurf gerade in diesem Bereich noch einmal nach gebessert wird. Sicherlich wäre eine klare Regelung der Provisonshöhen und deren transparente Darstellung  hier auch ein guter Ansatz.

Ich begrüße diese Vorgehensweise der Bundesregierung natürlich grundsätzlich und ausdrücklich, und wünschen mir an dieser Stelle eine ebenso konsequente Umsetzung wie in anderen Nationen. Nicht nur die Überwachung dieser Maßnahmen sondern ebenso die konsequente Ahndung von Verstößen gegen die neuen Regelungen (insbesondere bei Falschberatung) sollte Bestandteil dieses Gesetzes sein. Denn letztendlich werden sich die besagten Berufsgruppen nur daran halten, wenn es auch entsprechende mahnende Beispiele gibt, und Freiheitsstrafen sowie Durchgriffshaftung auf das private Vermögen droht. Spannend dürfte in diesem Zusammenhang auch sein wie die BaFin dann mit den “Altlasten” umgehen wird, die Zeit der Freifahrtscheine sollte eigentlich vorbei sein! Ich bin sehr gespannt auf weitere Details und die morgigen Verhandlungen über das sogenannte Funktionsverbesserungsgesetz…


Quelle: www.investorsinside.de

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