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E.ON sieht sich enteignet


Lieber Leser,

E.ON ist mit einer Klage vor dem Landgericht Hannover krachend gescheitert. Der Energiekonzern verlangte wegen Zwangsabschaltung zweier Atommeiler einen Schadensersatz in Höhe von 380 Mio. Euro.

Zwangsabschaltung im Frühjahr 2011

Der Vorfall liegt bereits einige Jahre zurück. Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima beschloss der deutsche Bundestag im März 2011, insgesamt sieben Atomkraftwerke in Deutschland abzuschalten. Nach weiteren drei Monaten änderte man die Atomgesetzgebung ab. Für 8 Atommeiler folgte das sofortige Aus. Die verbliebenen Anlagen mussten sich auf eine Abschaltung bis zum Jahr 2022 einstellen.

Die Klage richtete sich gegen die Länder Niedersachsen und Bayern, die im Jahr 2011 die Abschaltung der Meiler Unterweser und Isar 1 verhängten. Kläger war ursprünglich die PreussenElektra, die sich erst später in E.ON Kernkraft GmbH umbenannte.

Vergebliche Hoffnung auf Gerechtigkeit

Der Energiekonzern argumentierte, dass die damalige Zwangsabschaltung ohne rechtliche Handhabe erfolgt sei und einer Enteignung gleichgekommen sei. Im Frühjahr dieses Jahres hatte Vorstandschef Johannes Teyssen noch zuversichtlich geklungen. Er erwarte sich Gerechtigkeit von diesem Verfahren, hatte er gesagt. Diese ist nun ausgeblieben. An den Milliardenabschreibungen aus dem vergangenen Jahr, die in einem Rekorddefizit mündeten, wird sich also nichts mehr ändern.

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Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

E.ON SE Aktie

12,21 €
-0,81 %
Die E.ON SE Aktie notiert heute etwas tiefer, mit einem Rückgang von -0,81 %.
Einige positive Einschätzungen für E.ON SE mit mehr Buy- als Sell-Einschätzungen.
Ein Kursziel von 14 € für E.ON SE zeigt ein leicht positives Potenzial im Vergleich zum aktuellen Kurs von 12.21 €.
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