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E.ON und RWE: Ist DAS die letzte Hoffnung?


Lieber Leser,

bisher belastet der Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe die deutschen Energiekonzerne gleichen doppelt. Zum einen entgehen ihnen fest eingeplante Einnahmen. Zum anderen sollen sie für die Folgen der Abwicklung auch noch finanziell geradestehen. Doch eine Verhandlung am Bundesverfassungsgericht am 15./16. März könnte eine bedeutsame Wende bringen.

Enteignung ohne Entschädigung?

E.ON, RWE und Vattenfall klagen den deutschen Staat an, das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Privateigentum verletzt zu haben. Die damalige politische Entscheidung sei einer Enteignung gleichgekommen – ohne jegliche Entschädigung.

Wenn die Verfassungsrichter der Argumentation der Kläger folgen sollten, müsste der Deutsche Bundestag seine damaliges Gesetz zwar nicht komplett zurücknehmen, aber anpassen. Die Anpassung enthielte dann eine konkrete Angabe über die Höhe der zu zahlenden Entschädigung. Wenn sich die Konzerne durch den Betrag zu billig abgespeist fühlen würden, könnten sie wiederum eine Zivilklage einreichen.

Energiekonzerne bauen Drohkulisse auf

„Ich erwarte Gerechtigkeit“, verkündete E.ON-Boss Johannes Teyssen auf der letzten Bilanzpressekonferenz laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Auf derselben Pressekonferenz musste Teyssen im Übrigen seinen Anlegern einen Verlust von 7 Mrd. Euro erklären.

Meine Erwartung sieht deshalb etwas anders aus. Meiner Ansicht nach wollen die Stromkonzerne nur eine Drohkulisse aufbauen, mit der sie die Politik unter Druck setzen können. Ich glaube nicht, dass E.ON und RWE jetzt nochmals zur Atomkraft zurückkehren wollen. Aber wenn die Rückstellungen für den Atomausstieg wegfallen würden, wären sie plötzlich einen Großteil ihrer Probleme los.

Erfolgsaussichten gar nicht so schlecht

Die Erfolgsaussichten sind übrigens gar nicht so schlecht für die Stromkonzerne. Denn wie die FAZ ausführt, kommt es sehr selten vor, dass Kläger überhaupt die Möglichkeit zu einer mündlichen Verhandlung erhalten. Das Bundesverfassungsgericht scheint der Klageschrift also durchaus Gewicht beizumessen. Am Mittwoch ist aber noch nicht mit einem Urteil zu rechnen. Darauf wird man aller Voraussicht nach noch einige Monate warten müssen.

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Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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