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Freitagsfrage: Was hat die Finanzaufsicht Bafin gegen CFDs?


Die Bafin will das muntere Handelstreiben bei (Contracts for Difference, CFDs) beschränken – aus Gründen des Anlegerschutzes. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften ihrem Willen nach dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden. Dazu hat die Aufsicht am 8. Dezember den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

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Quelle: Finanzjournalisten

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