In eigener Sache: Stellungnahme zur BaFin-Veröffentlichung hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Prospektpflicht
Wenn man in Deutschland ein Security Token Offering (STO) ohne Wertpapierprospekt durchführen möchte, dann ist das nur möglich, wenn man sich an die gesetzlich definierten Ausnahmen hält. Einer der relevanten Ausnahmetatbestände ist bei einem Angebot an sog. qualifizierte Investoren gegeben. Auch bei dem STO von BTC-ECHO handelt es sich um ein Angebot, das sich explizit an qualifizierte Investoren richtet. Im Zuge dessen kam es nun zu einer Verdachtsmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die BTC-ECHO GmbH ein öffentliches Angebot ohne Prospekt vorgenommen haben könnte.
Quelle btc-echo
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