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Kartellbehörden: Scheitert die Monsanto-Übernahme von Bayer?


Lieber Leser,

vergangenes Wochenende kursierten Medienberichte über ein angebliches Gutachten, dass die Fusion von Bayer und Monsanto als „kartellrechtswidrig“ bezeichnete. Die Onlineplattform „Businessinsider“, der das Gutachten vorliegt, berichtete als erstes über diese Entwicklung.

Das Gutachten wurde von der Verbraucherschutzorganisation SumOfUs in Auftrag gegeben und von einer amerikanischen Anwaltskanzlei durchgeführt. Zwei der Gutachter waren einst selbst für die amerikanische Kartellbehörde tätig. Die Anwälte monieren zum einen, dass Monsanto 2008 in einem Gerichtsurteil dazu verdonnert, sich von einem Teil seines Geschäfts im Bereich Baumwolle zu trennen, die seinerzeit in den Besitz von Bayer überging. Auch verstößt ein mögliches Zusammengehen der beiden Schwergewichte laut der Gutachter gegen den sogenannten Clayton Act. Dieses US-Gesetz soll die wettbewerbsschädliche Monopolstellung einzelner Unternehmen verhindern. Die Anwälte behaupten, dass Bayer/Monsanto jedoch eine monopolartige Stellung in den Bereichen Saatgut, Schädlingsbekämpfungsmittel und Baumwollhandel erreichen würden.

Doch wenn die US-Kartellbehörden bisher nicht der Meinung waren, dass Monsanto gegen den Clayton Act verstößt, warum sollten sie jetzt ihre Meinung ändern?

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Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Source: Robert Sasse

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