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Monsanto-Übernahme: Diese Geschäftsteile muss Bayer abgeben!


Liebe Leser,

auf der Hauptversammlung am 28. April 2017 hatte Bayer seinen Aktionären ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2016 präsentieren können – inklusive neuer Rekordwerte bei Umsatz und Ergebnis. Gleichzeitig nutzte Bayer-Chef Werner Baumann die Veranstaltung dazu, um die Anleger auf anstehende Monsanto-Übernahme einzustimmen.

„Erheblichen zusätzlichen Wert“

Die Übernahme von Monsanto soll laut Baumann zum langfristigen Erfolg des Konzerns beitragen. Die Akquisition passe perfekt zu der Strategie des Unternehmens, mit dessen Life-Science-Geschäften „auf attraktiven, innovationsgetriebenen Märkten führende Positionen“ einzunehmen, sagte der Konzernchef auf der Hauptversammlung: „Gemeinsam mit Monsanto können wir durch mehr Innovation, stärkeres Wachstum und größere Effizienz langfristig erheblichen zusätzlichen Wert schaffen.“

BASF als Interessent

Auf der Versammlung berichtete Bayer auch über „gute Fortschritte“ im Rahmen der behördlichen Verfahren zur Genehmigung der Übernahme. Hier gibt es nun Neuigkeiten. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, erhielt Bayer von den südafrikanischen Wettbewerbshütern die Auflage, die „Libertylink“-Technologie inklusive des Pflanzenschutzmittel-Geschäfts („Liberty“) zu veräußern.

„Bayer hat diesen Auflagen zugestimmt und prüft, wie die geforderten Veräußerungen bestmöglich umgesetzt werden können“, zitiert die Zeitung eine Mitteilung des DAX-Konzerns. Dem Blatt zufolge ist noch kein Käufer bekannt, der Wettbewerber BASF gelte aber als Interessent.

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Ein Beitrag von Rainer Lenzen.


Quelle: Robert Sasse

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