Neue Regelungen für Krypto-Werteverwahrer: Deutschland auf einem guten Weg zum „Krypto-Heaven“
Gastbeitrag von Dr. Sven HildebrandtDie Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nach der gestrigen Sitzung schafft Klarheit zu einigen Fragen, die seit Veröffentlichung der Referenten- und Regierungsentwürfe diskutiert worden waren. Der Finanzausschuss spricht sich für eine Streichung des viel diskutierten „Trennungsgebots“ aus, wonach das Krypto-Verwahrgeschäft und andere regulierte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nicht aus der gleichen rechtlichen Einheit heraus angeboten werden könnten.Mit der Ankündigung der Bundesregierung, elektronische Wertpapiere zu ermöglichen, hatte sich die Frage gestellt, ob deren Verwahrung unter einem Dach mit sonstigen Krypto-Werten wie Bitcoin möglich sein würde. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wäre die Trennung der Verwahrung von Wertpapieren (Depotgeschäft) vom Krypto-Verwahrgeschäft rechtlich nicht mehr vorgeschrieben.
Quelle btc-echo
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