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Neues von KTG Agrar!


Liebe Leser,

klare Ansage in Bezug auf das laufende Insolvenzverfahren bei der KTG Agrar SE. Dieses Insolvenzverfahren wurde bisher in Eigenverwaltung durchgeführt. Dabei wurde dem Management von KTG Agrar ein Sachwalter beigestellt. Dies hat sich nun geändert: Denn die KTG Agrar SE hat einer Unternehmensmitteilung zufolge die Aufhebung der Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht Hamburg beantragt. Dabei blieb offen, wie sehr dies Initiative des Unternehmens selbst oder des Gerichts war. So oder so: Nun läuft die Insolvenz demnach als Regelinsolvenzverfahren und nicht mehr als Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Es ist vielleicht nicht verkehrt, dass nun gewissermaßen Externe (Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter) und nicht mehr das eigene Management mit der Durchführung des Insolvenzverfahrens betraut sind. Wieviel letztlich für die Gläubiger übrig bleibt, ist indes weiterhin offen. Nachdem sich die Bewertung eines guten Teils der Assets in Luft aufgelöst hat – es gab hohe Abschreibungen -, ist mehr als fraglich, ob für die Anleihenbesitzer nennenswerte Beträge übrig bleiben werden.

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Ein Gastbeitrag von Peter Niedermeyer.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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