Menü
Microsoft selbst warnt vor der Verwendung von Internet Explorer, da er nicht mehr den neuesten Web- und Sicherheitsstandards entspricht. Wir können daher nicht garantieren, dass die Seite im Internet Explorer in vollem Umfang funktioniert. Nutze bitte Chrome oder Firefox.

VW: Das Fass ohne Boden


Lieber Leser,

das Schlimmste hat VW in der Diesel-Affäre doch jetzt schon hinter sich, oder nicht? Schließlich hat man doch in den USA eine Übereinkunft mit allen Zivilklägern gefunden. In keinem anderen Land der Welt sind so hohe Schadensersatzforderungen wie in den Vereinigten Staaten möglich. Zudem laufen bereits die Rückrufaktionen. Ganz so einfach ist die Sache leider nicht.

Staatsanwaltschaft Braunschweig muss ermitteln

Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat zwar erklärt, dass seine Behörde kein Bußgeld gegen Volkswagen verhängen wird, sofern der Konzern die betroffenen Wagen repariert. Doch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wird an einer Anklage vermutlich herumgekommen. Zumindest muss sie dem Anfangsverdacht nachgehen.

Kein Strafrabatt hierzulande

Sollte die Behörde zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verbraucher tatsächlich widerrechtlich und mit Arglist getäuscht wurden, muss sie auch ermitteln. Es spielt dann keine Rolle, dass VW andernorts bereits bestraft wurde. Auch die Höhe der bisherigen Strafzahlung ist nicht von Belang. Volkswagen wird dann hierzulande kein Rabatt eingeräumt.

Erzielte Gewinne sind entscheidend

Im deutschen Recht bemisst sich die mögliche Strafe an dem konkreten Gewinn, den ein Täter aus solch einem Vergehen erzielt hat. Das Bußgeld muss bei einer Ordnungswidrigkeit – darum handelt es sich vermutlich aus juristischer Sicht bei den Softwaremanipulationen – höher angesetzt werden, als der Vorteil für den Angeklagten ausfiel. Man schätzt, dass 11 Millionen Fahrzeuge von VW manipuliert wurde. Nun muss man nur noch den Gewinn kalkulieren, den der Konzern bei jedem Wagen erzielt hat und eine Summe X oben draufschlagen.

Rückstellungen werden kaum reichen

Bisher hat das Unternehmen 16,2 Mrd. Euro zurückgestellt. Der Vergleich in den USA kostet 13,8 Mrd. Euro. Dort folgt aber noch das strafrechtliche Verfahren, das ebenfalls mit einem Bußgeld enden könnte. Dazu kommen noch die 130 Klagen von Aktionären und Großinvestoren, die auf einen Schadensersatz von rund 3,2 Mrd. Euro pochen. Das könnte noch ein teurer Spaß für VW werden. Es ist aus meiner Sicht jetzt schon absehbar, dass die bisherigen Rückstellungen dafür nicht ausreichen werden. Die Affäre ist wie ein Fass ohne Boden.

Das wird Amazon ganz und gar nicht schmecken …

denn heute können Sie den Bestseller: „Reich mit 1000 €: Kleines Investment, großer Gewinn!“ von Börsen-Guru Rolf Morrien kostenlos anfordern. Während bei Amazon für dieses Meisterwerk 29,90 Euro fällig werden, können Sie den Report über diesen Link tatsächlich vollkommen gratis anfordern. Jetzt hier klicken und schon bald mit 1000 Euro reich an der Börse werden.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

Volkswagen AG VZO Aktie

92,80 €
0,48 %
Leichte Gewinne bei Volkswagen AG VZO heute, der Kurs steigt um 0,48 %.
Die Volkswagen AG VZO Aktie sieht ein leichtes Übergewicht bei Buy-Einschätzungen.
Ein leicht positives Kursziel von 110 € für Volkswagen AG VZO gegenüber dem aktuellen Kurs von 92.8 € wird gesehen.
Like: 0
Teilen

Kommentare