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Volkswagen – Wir sind uns keiner Schuld bewusst!


Lieber Leser,

die Dieselgate-Affäre des Wolfsburger Konzerns ist bei Weitem noch nicht zu Ende. Nachdem die Fragen der Abstrafung und der Wiedergutmachung für die US-amerikanischen Kunden fast geklärt und über den Tisch sind, weigert sich nun der Konzern die Strafen des europäischen Marktes zu akzeptieren. Dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes wurde einfach widersprochen.

Es geht um die eingebauten Abschalteinrichtungen in den manipulierten Dieselmotoren. Nach der Auskunft von Volkswagen wurde mit dem Einbau dieser Einrichtung nicht gegen das europäische Recht verstoßen. Die EU-Kommission, die sich mit diesem Fall beschäftigt, zeigte jedoch nur Unverständnis für diese Erklärung des Konzerns. Ein Sprecher dieser EU-Kommission gab der Tageszeitung „Die Welt“ folgende Erklärung. „Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist nach eindeutig“.

Sammelklagen europäischer Kunden bisher nicht erfolgreich

Auch das Bundesverkehrsministerium widersprach nun der Darstellung von Volkswagen. Aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Sammelklage in Deutschland haben nun bereits einige private Autobesitzer eine Klage gegen Volkswagen eingereicht. Viele dieser Klagen wurden jedoch zugunsten des Unternehmens entschieden oder befinden sich bereits in einer Berufung durch Volkswagen. Als richtige Hilfestellung zum Erhalt einer Wiedergutmachung durch Volkswagen wird wohl eine EU-Entscheidung notwendig sein. Und solange diese noch nicht feststeht, gehen die europäischen Kunden weiterhin leer aus.

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Ein Gastbeitrag von Rami Jagerali.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

Volkswagen AG VZO Aktie

105,00 €
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Heute erlebt Volkswagen AG VZO einen kleinen Gewinn von 0,62 %.
Die Volkswagen AG VZO Aktie ist leicht im Trend: Mehr Buy- als Sell-Einschätzungen.
Ein unerwartetes negatives Potenzial von -0.95% für Volkswagen AG VZO, trotz eines niedrigeren Kursziels von 104 € als der aktuelle Kurs von 105.0 €.
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