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Was ist... ein Squeeze-out?


Als Squeeze-out bezeichnet man das zwangsweise herausdrängen der Minderheitseigentümer aus einer Aktiengesellschaft. Diese muss nicht zwangsläufig börsennotiert sein.

Wenn der Haupteigentümer mehr als 95 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft hält, darf er jederzeit die übrigen Mitgesellschafter gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen drängen.

Eine Besonderheit ergibt sich, wenn das Unternehmen auf ein anderes verschmolzen werden soll (sog. verschmelzungsspezifischer Squeeze-out). Hierbei reicht dem betreibenden Mehrheitsaktionär dann bereits ein Anteilsbesitz von mehr als 90 Prozent.

Die Abfindung darf ausschließlich als Barabfindung gezahlt werden, nicht z.B. in Form von eigenen Aktien des Haupteigentümers, falls dieser eine Aktiengesellschaft sein sollte. Die Höhe der Barabfindung hat sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu orientieren und  der Verlust der Minderheitsaktionäre muss aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz vollständig kompensiert werden. Zur Ermittlung der Höhe der Abfindung werden üblicherweise das Ertragswertverfahren oder neuerdings auch die Discounted-Cash-Flow-Methode. Als Untergrenze für eine angemessene Abfindung gilt der Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor dem Squeeze-out-Beschluss.

Die Angemessenheit der ...

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