DGAP-News: Vonovia SE: Schwedische Aktionärsvereinigung empfiehlt Mitgliedern, Angebot von Vonovia anzunehmen
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Wichtige Informationen Das Angebot wird entsprechend den in der Angebotsbekanntmachung dargelegten Bedingungen nicht an Personen gerichtet, deren Teilnahme am Angebot zur Folge haben würde, dass zusätzliche Angebotsunterlagen erstellt werden müssten, eine Registrierung vorgenommen werden müsste oder dass andere Maßnahmen, die über die nach schwedischem Recht erforderlichen Maßnahmen hinausgehen würden, getätigt werden müssten. Diese Pressemitteilung und andere Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, werden nicht in Ländern oder Rechtsordnungen veröffentlicht und nicht in Länder oder Rechtsordnungen gesendet, in denen die Verbreitung eines Angebots die Ergreifung solcher zusätzlicher Maßnahmen erforderlich machen oder im Widerspruch zu einem Gesetz oder einer Verordnung in einem solchen Land stehen würde. Eine solche Vorgehensweise wird von Vonovia und HomeStar InvestCo AB weder gestattet noch geduldet. Jede vermeintliche Annahme des Angebots die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen ergibt, kann unberücksichtigt bleiben. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada, Hongkong, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften rechtswidrig wäre (die Ausgeschlossenen Jurisdiktionen) per Post oder auf anderem Wege, insbesondere über Vermittlungen des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse einer Ausgeschlossenen Jurisdiktion abgegeben werden. Dies umfasst vor allem, aber nicht ausschließlich, Fax-Sendungen, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Übermittlung. Im Falle einer Nutzung solcher Kommunikationsmittel aus einer Ausgeschlossenen Jurisdiktion oder von Personen, die in einer Ausgeschlossenen Jurisdiktion ihren Wohnsitz haben, wird es nicht möglich sein das Angebot anzunehmen und die Aktien werden nicht in das Angebot eingeliefert werden können. Dementsprechend werden und sollen diese Pressemitteilung oder andere Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, nicht per Post oder auf eine andere Art und Weise in eine der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen oder an Personen aus einer der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen, oder Personen, die in einer der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen ihren Wohnsitz haben oder sich dort aufhalten oder dort ansässig sind, verschickt, verteilt, übertragen oder weitergeleitet werden. Jede vermeintliche Annahme des Angebots, die sich direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Beschränkungen ergibt, ist ungültig und jedes vermeintliche Angebot von Aktien, das von einer Person mit Sitz in den Ausgeschlossenen Jurisdiktionen oder von einem Vertreter, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Ausgeschlossenen Jurisdiktionen erteilt, handelt, ist ungültig und wird nicht akzeptiert. Jeder Aktionär, der das Angebot annimmt, erklärt, dass er nicht aus einem der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen stammt und nicht in einem der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen ansässig ist und nicht an dem Angebot aus einer der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen teilnimmt oder dass er auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der nicht aus einem der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen stammt, der sich außerhalb der Ausgeschlossenen Jurisdiktionen befindet und der keinen Auftrag zur Teilnahme am Angebot aus den Ausgeschlossenen Jurisdiktionen erteilt. HomeStar InvestCo AB wird keine Gegenleistung im Rahmen des Angebots in die Ausgeschlossenen Jurisdiktionen erbringen. Aktionäre der Hembla sollten die Angebotsunterlage und die Ergänzung zur Angebotsunterlage sorgfältig lesen, da diese wichtige Informationen zu dem Angebot enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=FTBPYSWACH Dokumenttitel: Schwedische Aktionärsvereinigung empfiehlt Mitgliedern, Angebot von Vonovia anzunehmen
03.12.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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927545 03.12.2019
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