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Inca One begibt Schuldverschreibung zum zusätzlichem Erwerb von Erz


Inca One gab eine nicht bankgeführte Privatplatzierung von besicherten Schuldverschreibungen bekannt. Hierdurch will das Unternehmen einen Betrag in Höhe von bis zu 600.000 CAD einnehmen, die mit einem Zinssatz von 20% vergütet werden. Die Zinszahlungen erfolgen quartalsweise und haben eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Zeichner sind berechtigt, ihr Investment dem Unternehmen incl. der aufgelaufenen Zinsen zurückzugeben, innerhalb von 30 Tagen nachdem das Unternehmen schriftlich benachrichtigt wurde, aber frühestens fünf Monate nach dem Abschlussdatum.

Die Einnahmen sollen ausschließlich zum Kauf von hochgradigem Erz von kleineren Bergbaubetreibern verwendet werden, um die erst kürzlich überarbeitete und ausgebaute Chala Mine auszulasten. Für diese Abwicklung wurde ein spezielles Sicherheitskonto eingerichtet.

Das Team von Inca One nimmt systematisch Erzproben vor dem Ankauf des Materials und nimmt erneute Proben nachdem das Erz an die Anlage geliefert wurde. Das nach dem Verkauf eingenommene Geld soll für die Zinszahlungen verwendet werden und die restlichen Überschüsse werden dem Betriebskapital zugeführt.

„Diese Finanzierung gibt uns die Möglichkeit, mit voller Kapazität zu arbeiten und einen positiven Cash Flow für unsere Aktionäre zu generieren,“ so der President und CEO Edward Kelly. Weiter sagte er: “ Wir sind sehr erfreut über die Leistung unseres Teams auf den Philippinen und der Vergrößerung der Mühle, die innerhalb des Zeitrahmens und des vorgegebenen Budgets abgeschlossen werden konnte.“

Es kann eine Vermittlungsgebühr für die Platzierung anfallen, was aber noch der Genehmigung durch die Börse bedarf.

 

Ein glückliches Händchen beim investieren und viele Grüße

Jörg Schulte

 

 

 

Gemäß §34 WpHg weise Ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter von Jörg Schulte Research Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.

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